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Antrittsvorlesung: Prof. Dr. Bernhard Burtscher beleuchtete die Zukunft unseres Geldes

Antrittsvorlesung: Prof. Dr. Bernhard Burtscher beleuchtete die Zukunft unseres Geldes

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Wer heute ein iPhone kaufen will, kommt mit Bargeld oft nicht weit. In Schweden brauchen selbst Obdachlose inzwischen ein Kartenterminal, um Spenden zu sammeln. Stirbt das Bargeld? Mit dieser Frage eröffnete Prof. Dr. Bernhard Burtscher seine Antrittsvorlesung an der Universität Liechtenstein.

„Über Geld spricht man nicht“, scherzte Bernhard Burtscher zu Beginn. Dann sprach er genau darüber. In seiner Antrittsvorlesung mit dem Titel „Bargeld, Buchgeld, digitales Geld – Zahlungsverkehr im Umbruch“ zeigte der neue Professor für Bank- und Finanzmarktrecht, wie stark sich das Bezahlen verändert. Vor voll besetztem Auditorium spannte er den Bogen von Kaurimuscheln bis zur Echtzeitüberweisung. Rektor Christian Frommelt und Dekanin Alexandra Butterstein hiessen den Experten, der an der Wirtschaftsuniversität Wien promoviert und habilitiert hat, herzlich willkommen.

Geldgeschichte ist auch Technikgeschichte. Über Jahrtausende bezahlten Menschen mit Münzen oder Papier. Der russische Schriftsteller Dostojewski nannte Bargeld einst „geprägte Freiheit“, weil es ihm unmittelbare Kaufkraft sicherte. Heute sehen viele Menschen darin vor allem eine andere Form der Freiheit: Anonymität. Wer bar bezahlt, hinterlässt keine digitalen Spuren.

Im Alltag dominiert jedoch das Buchgeld. Es ist bequemer und effizienter. Burtscher verwies auf das europäische System Target, das täglich rund zwei Billionen Euro automatisiert und in Sekunden verschiebt. Zugleich federt das europäische Finanzmarktrecht Risiken wie Betrug oder Bankpleiten durch Einlagensicherung ab. Buchgeld sei heute so gut reguliert und der Kunde so weit geschützt, dass es gegenüber Bargeld kaum noch Nachteile habe.

Was gilt, wenn an einem Restaurant ein „No Cash“-Schild hängt? Darf ein Händler ein gesetzliches Zahlungsmittel ablehnen? Burtscher gab darauf eine klare juristische Antwort: ja. Im Privatrecht geht die Vertragsfreiheit dem Währungsrecht vor. Händler dürfen selbst entscheiden, wie Kunden zahlen, solange sie kein Monopol haben oder lebensnotwendige Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten. Der einzige Busfahrer auf einer Bergstrecke muss den Rentner ohne Bankkonto mitnehmen. Ein Elektronikhändler muss das nicht.

Dieses Prinzip ist politisch umstritten. Eine aktuelle Volksinitiative in Liechtenstein verlangt einen gesetzlichen Annahmezwang für Bargeld. Burtscher warnte davor, dafür die Vertragsfreiheit der Händler aufzugeben.

Als Reaktion auf die Dominanz der Banken plant die Europäische Zentralbank den digitalen Euro. Er soll digital sein wie Buchgeld und zugleich so ausfallsicher wie Bargeld, weil die Zentralbank direkt haftet. Burtscher äusserte daran Zweifel. Der digitale Euro soll keine Zinsen bringen. Deshalb plant die EZB eine Obergrenze von rund 3.000 Euro, um einen starken Abfluss von Bankeinlagen zu verhindern. Das mache ihn für Konsumenten wenig attraktiv. Zudem fehle ihm die Anonymität des Bargelds. Burtscher formulierte es zugespitzt: Der digitale Euro sei bisher ein „Rechtsprodukt ohne Rechtsgrundlage“, weil zentrale Fragen zum Eigentumsübergang ungeklärt seien.

Ob bar, mit Karte oder künftig per EZB-App: Der Streit um das Zahlungsmittel bleibt auch ein Streit um Freiheit. Prof. Burtscher wird diese Fragen an der Liechtenstein Business Law School weiter untersuchen.

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Videoaufzeichnung der Antrittsvorlesung

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