Steuerforum Liechtenstein: Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz: Konzeption - Anwendung - Anforderungen - Steuerplanung - Fallbeispiele
Steuerforum Liechtenstein: Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz: Konzeption - Anwendung - Anforderungen - Steuerplanung - Fallbeispiele
Dozierende:
Lic. iur.
Pascal
Duss
Dr. iur.
Marco
Felder
M.SC. M.B.L.-HSG LL.M.
Dr.
Pierre-Olivier
Gehriger
Dr.
Urs
Gähwiler
Dr.
Marcel R.
Jung
Heinz
Nett
Dr.
Thomas
Nigg
Dr.
Natalie
Peter
LL.M., TEP, RA
Dr.
Irene
Salvi
Prof. Dr.
Martin
Wenz
School/Professur:
Am 10. Juli 2015 haben Liechtenstein und die Schweiz in Vaduz ein neues DBA unterzeichnet, um ihre grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung zu vertiefen. Das DBA soll am 01. Januar 2017 in Kraft treten und das bisherige Abkommen ersetzen.
Der Abschluss des DBA zwischen Liechtenstein und der Schweiz ist für den Steuerstandort Liechtenstein von zentraler Bedeutung. Über die Revision des Liechtensteinischen Steuergesetzes hinaus kann Liechtenstein seine steuerliche Wettbewerbsfähigkeit insbesondere durch den Abschluss von DBA und die - nunmehr auch mit der Schweiz - vereinbarte vollständige Reduktion ausländischer Quellensteuern auf grenzüberschreitende Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen, Zinsen, Lizenzgebühren und Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen sicherstellen.
Ziel der Veranstaltung ist es, die zentralen Aspekte und Bestimmungen des neuen DBA, die Anforderungen an seine Nutzung und seine Bedeutung für den Wirtschaftsstandort und Finanzplatz Liechtenstein und die Schweiz aufzuzeigen: Konzeption und Anwendung. Zudem werden die konkreten Möglichkeiten zur Anwendung des DBA in Bezug auf Industrie- und Finanzdienstleistungsunternehmen, vermögensverwaltende Strukturen (Stiftung, Anstalt, Trusts, Fonds, Lebensversicherungsverträge) sowie Holding-, Finanzierungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaften auch anhand von Beispielen analysiert: Internationale Steuerplanung und Fallbeispiele.
Als Referenten konnten insbesondere die Leiter der beiden Verhandlungsdelegationen gewonnen werden:
Weitere Referenten:
Der Abschluss des DBA zwischen Liechtenstein und der Schweiz ist für den Steuerstandort Liechtenstein von zentraler Bedeutung. Über die Revision des Liechtensteinischen Steuergesetzes hinaus kann Liechtenstein seine steuerliche Wettbewerbsfähigkeit insbesondere durch den Abschluss von DBA und die - nunmehr auch mit der Schweiz - vereinbarte vollständige Reduktion ausländischer Quellensteuern auf grenzüberschreitende Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen, Zinsen, Lizenzgebühren und Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen sicherstellen.
Ziel der Veranstaltung ist es, die zentralen Aspekte und Bestimmungen des neuen DBA, die Anforderungen an seine Nutzung und seine Bedeutung für den Wirtschaftsstandort und Finanzplatz Liechtenstein und die Schweiz aufzuzeigen: Konzeption und Anwendung. Zudem werden die konkreten Möglichkeiten zur Anwendung des DBA in Bezug auf Industrie- und Finanzdienstleistungsunternehmen, vermögensverwaltende Strukturen (Stiftung, Anstalt, Trusts, Fonds, Lebensversicherungsverträge) sowie Holding-, Finanzierungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaften auch anhand von Beispielen analysiert: Internationale Steuerplanung und Fallbeispiele.
Als Referenten konnten insbesondere die Leiter der beiden Verhandlungsdelegationen gewonnen werden:
- Dr. Irene Salvi, Abteilungsleiterin, Abteilung Internationales, Steuerverwaltung des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz
- Lic. iur. Pascal Duss, eidg. dipl. Steuerexperte, Sekionsleiter, Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, Eidg. Finanzdepartement, Bern
Weitere Referenten:
- Dr. Marco Felder, LL.M., PwC AG, Vaduz
- Dr. Urs Gähwiler, RA (Swiss Bar), Notar (Schweiz), General Counsel LGT Group, Vaduz
- Dr. oec. HSG Pierre-Olivier Gehriger, dipl. Steuerexperte, Partner, Pestalozzi Rechtsanwälte AG, Zürich
- Dr. Marcel R. Jung, LL.M., RA, Partner, Reichlin Hess AG, Zug und Zürich
- Heinz Nett, Leiter Konzernsteuern, Hilti AG, Schaan
- Dr. Thomas Nigg, RA, Ernst Nigg Treuhand- und Verwaltungsanstalt, Vaduz
- Dr. Natalie Peter, LL.M., TEP, RA, Partnerin, Staiger Schwald & Partner AG, Zürich
- Prof. Dr. Martin Wenz, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Internationales und Liechtensteinisches Steuerrecht, Universität Liechtenstein, Vaduz