ID Intensiv IX: Hybride Vortragsveranstaltung
ID Intensiv IX: Hybride Vortragsveranstaltung
Dozierende:
Alexandra
Bickel
RA
York
Engelskirchen
Dr. iur.
Daniel
Koller
Larissa
Majer
Dr.
Jan
Malar
Pascal
Pfefferle
MLaw
Carolina
Souviron
MMag.
Stefan
Trojer
Dr.
Moritz
Zoppel
LL.M. (Cambridge)
School/Professur:
Der neunte Teil der Veranstaltungsreihe "ID Intensiv" möchte im Rahmen der Fortbildung, die sich abzeichnenden Entwicklungen im Versicherungsvertrieb beleuchten und widmet sich dem Thema: Conduct of Business (CoB) in der Versicherungsbranche.
Die CoB-Aufsicht ist zentraler Teil der allgemeinen Überwachung der Geschäftsmodelle und des Geschäftsgebarens im Versicherungswesen. Die Art und Weise wie Versicherungsunternehmen (Art. 4 Abs. 1 Ziff. 13 und 18 VersVertG), Versicherungsvermittler (Art. 4 Abs. 1 Ziff. 19 VersVertG) oder Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit (Art. 4 Abs. 1 Ziff. 20 VersVertG) ihre Geschäfte durchführen, wird immer engmaschiger zum Schutze des Versicherungsnehmers reguliert und beaufsichtigt. Anforderungen und Massnahmen werden den Marktgegebenheiten, -praktiken und
-risiken stetig angepasst. Dadurch entsteht ein sehr dynamisches rechtliches Umfeld. Unser ID Intensiv-Kurs dieses Herbstes möchte Ihnen helfen, im Dickicht der CoB-Aufsicht den Durchblick zu behalten. Abgerundet wird unser Angebot durch einen ländervergleichenden Blick auf die Weiterbildungspflichten und einem Bericht der FMA zur Frage, welche Aufsichtsaspekte momentan im Zentrum der Aufsichtstätigkeit stehen.
Für die bewährte und freundliche Kooperation bei der Vorbereitung und der Ausgestaltung der Tagung bedankt sich die Universität Liechtenstein beim Liechtensteinischen Versicherungsverband (LVV), beim Verband liechtensteinischer Versicherungsmakler (LIBA) und bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).
Die CoB-Aufsicht ist zentraler Teil der allgemeinen Überwachung der Geschäftsmodelle und des Geschäftsgebarens im Versicherungswesen. Die Art und Weise wie Versicherungsunternehmen (Art. 4 Abs. 1 Ziff. 13 und 18 VersVertG), Versicherungsvermittler (Art. 4 Abs. 1 Ziff. 19 VersVertG) oder Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit (Art. 4 Abs. 1 Ziff. 20 VersVertG) ihre Geschäfte durchführen, wird immer engmaschiger zum Schutze des Versicherungsnehmers reguliert und beaufsichtigt. Anforderungen und Massnahmen werden den Marktgegebenheiten, -praktiken und
-risiken stetig angepasst. Dadurch entsteht ein sehr dynamisches rechtliches Umfeld. Unser ID Intensiv-Kurs dieses Herbstes möchte Ihnen helfen, im Dickicht der CoB-Aufsicht den Durchblick zu behalten. Abgerundet wird unser Angebot durch einen ländervergleichenden Blick auf die Weiterbildungspflichten und einem Bericht der FMA zur Frage, welche Aufsichtsaspekte momentan im Zentrum der Aufsichtstätigkeit stehen.
Für die bewährte und freundliche Kooperation bei der Vorbereitung und der Ausgestaltung der Tagung bedankt sich die Universität Liechtenstein beim Liechtensteinischen Versicherungsverband (LVV), beim Verband liechtensteinischer Versicherungsmakler (LIBA) und bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).