Lunch & Learn - Neuerungen im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren
Lunch & Learn - Neuerungen im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren
Dozierende:
Dr.
Irene
File
Univ.-Prof. Dr.
Francesco A.
Schurr
School/Professur:
Das liechtensteinische Rechtssystem ist aus vielerlei Gründen einem starken Wandel unterworfen. Totalrevisionen und tiefgreifende Überarbeitungen althergebrachter Gesetzesgrundlagen stehen schon beinahe an der Tagungsordnung. Mit "Lunch & Learn" bieten wir Ihnen an, sich in kürzester Zeit - während der Mittagspause - mit den Auswirkungen gesetzlicher Neuerungen zu befassen und das entsprechende Handwerkszeug mit zu bekommen, um die neuen Erkenntnisse im beruflichen Alltag schnell und richtig umzusetzen.
Das Rechtsmittelverfahren im Sozialversicherungsbereich beginnt mit dem verwaltungsinternen Anhörungs- und Vorstellungsverfahren (1 Partei) und wechselt dann in einen Zivilprozess (2 Parteien). Daher wird vom sozialversicherungsrechtlichen Mischverfahren gesprochen, welches dem Grundsatz nach ein Zivilprozess ist, das durch den Untersuchungsgrundsatz relativiert wird.
Neben den verfahrensrechtlichen Besonderheiten des sozialversicherungsrechtlichen (Misch-) Verfahrens eröffnen sich in der Praxis zahlreiche Nebenschauplätze: Verfahrenshilfe (Weiterzug im ordentlichen Verfahren bis zum OGH möglich), Wiedereinsetzung in der vorigen Stand, Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Fristenfragen, Verfahrenskosten.
Viele der oben erwähnten verfahrensrechtlichen Fragen wurden in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung der liechtensteinischen Gerichte entschieden, andere sind noch offen.
Das Rechtsmittelverfahren im Sozialversicherungsbereich beginnt mit dem verwaltungsinternen Anhörungs- und Vorstellungsverfahren (1 Partei) und wechselt dann in einen Zivilprozess (2 Parteien). Daher wird vom sozialversicherungsrechtlichen Mischverfahren gesprochen, welches dem Grundsatz nach ein Zivilprozess ist, das durch den Untersuchungsgrundsatz relativiert wird.
Neben den verfahrensrechtlichen Besonderheiten des sozialversicherungsrechtlichen (Misch-) Verfahrens eröffnen sich in der Praxis zahlreiche Nebenschauplätze: Verfahrenshilfe (Weiterzug im ordentlichen Verfahren bis zum OGH möglich), Wiedereinsetzung in der vorigen Stand, Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Fristenfragen, Verfahrenskosten.
Viele der oben erwähnten verfahrensrechtlichen Fragen wurden in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung der liechtensteinischen Gerichte entschieden, andere sind noch offen.