6. Liechtensteinisches Fondsforum
6. Liechtensteinisches Fondsforum
Dozierende:
David
Eckner
Prof. Dr.
Dirk
Zetzsche
LL.M. (Toronto)
School/Professur:
Das Europäische Verbriefungsrecht - Die Vorschriften zur Verbriefung nach der AIFM-RL und der UCITS-RL und deren Verhältnis zu anderen europäischen Verbriefungsvorschriften (insbesondere CRD-Richtlinien)
Zum 6. Liechtensteinisches Fondsforum laden wir Sie recht herzlich ein.
Art. 17 AIFM-Richtlinie, Art. 122a CRD IV-Richtlinie sowie Art. 50a UCITS-Richtlinie sehen ein komplexes Verbriefungsrecht vor, welches alle Verbriefungen betrifft, die von liechtensteinischen und anderen europäischen Intermediären seit Januar 2011 aufgelegt wurden. Die Vorschriften sind Teil einer europäischen Initiative zur Harmonisierung des Verbriefungsrechts über alle Finanzintermediäre hinweg. Damit werden Fondsgesellschaften, aber auch die Gesellschaften, die Verbriefungen durchführen, erstmals verbindlichen Anlagerestriktionen unterworfen.
Im Rahmen des 6. Fondsforums stellen wir die Verbindungslinien zu den CRD-Richtlinien und den Verbriefungsvorgaben in anderen europäischen Richtlinien auf. So beantworten wir die Frage, wie eine Verbriefung künftig stattzufinden hat, welche Pflichten Fondsverwalter zu beachten hat und welche Zulassungen Intermediäre benötigen, die Vermögensgegenstände über eine Verbriefungsgesellschaft verbriefen.
Wir hoffen auf spannende Diskussionen und freuen uns über Ihre Teilnahme!
Zum 6. Liechtensteinisches Fondsforum laden wir Sie recht herzlich ein.
Art. 17 AIFM-Richtlinie, Art. 122a CRD IV-Richtlinie sowie Art. 50a UCITS-Richtlinie sehen ein komplexes Verbriefungsrecht vor, welches alle Verbriefungen betrifft, die von liechtensteinischen und anderen europäischen Intermediären seit Januar 2011 aufgelegt wurden. Die Vorschriften sind Teil einer europäischen Initiative zur Harmonisierung des Verbriefungsrechts über alle Finanzintermediäre hinweg. Damit werden Fondsgesellschaften, aber auch die Gesellschaften, die Verbriefungen durchführen, erstmals verbindlichen Anlagerestriktionen unterworfen.
Im Rahmen des 6. Fondsforums stellen wir die Verbindungslinien zu den CRD-Richtlinien und den Verbriefungsvorgaben in anderen europäischen Richtlinien auf. So beantworten wir die Frage, wie eine Verbriefung künftig stattzufinden hat, welche Pflichten Fondsverwalter zu beachten hat und welche Zulassungen Intermediäre benötigen, die Vermögensgegenstände über eine Verbriefungsgesellschaft verbriefen.
Wir hoffen auf spannende Diskussionen und freuen uns über Ihre Teilnahme!