Gesetz und Verordnung über die neue Personalvorsorge - Revision 2006
Gesetz und Verordnung über die neue Personalvorsorge - Revision 2006
Dozierende:
Lic. iur.
Martin
Hubatka
Prof. em. Dr.
Marco J.
Menichetti
Dipl.-Wirtschaftsprüfer
Werner
Nold
Lic. iur.
Martina
Tschanz
Lic. iur.
Caroline
Vils
Prof. Dr.
Martin
Wenz
School/Professur:
Ausgangslage
Das Gesetz vom 25. November 2005 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) sowie die dazugehörige Verordnung vom 20. Dezember 2005 (BPVV) sind beide am 01. Januar 2006 in Kraft getreten.
Nach über 15-jährigem Bestehen des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsor-ge und insbesondere aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen war eine Revision der Gesetzgebung notwendig geworden. Ziele der Gesetzesrevision waren in erster Linie die Stärkung der Versicherteninteressen sowie eine verbesserte Transparenz.
Mit dieser Revision wurden das Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge sowie die dazugehörige Verordnung in wesentlichen Punkten geändert. Deshalb erachtet es die Hochschule Liechtenstein und die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein als notwendig, den in der betrieblichen Personalvorsorge tätigen Personen und Institutionen die Revision im Rahmen einer Informationsveranstaltung näher zu bringen. Insbesondere die Vorsorgeeinrichtungen sind derzeit dabei, ihre Rechtsgrundlagen an die neuen Bestimmungen anzupassen. Dabei treten verschiedene Fragen auf oder sind bereits aufgetreten.
Das Gesetz vom 25. November 2005 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) sowie die dazugehörige Verordnung vom 20. Dezember 2005 (BPVV) sind beide am 01. Januar 2006 in Kraft getreten.
Nach über 15-jährigem Bestehen des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsor-ge und insbesondere aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen war eine Revision der Gesetzgebung notwendig geworden. Ziele der Gesetzesrevision waren in erster Linie die Stärkung der Versicherteninteressen sowie eine verbesserte Transparenz.
Mit dieser Revision wurden das Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge sowie die dazugehörige Verordnung in wesentlichen Punkten geändert. Deshalb erachtet es die Hochschule Liechtenstein und die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein als notwendig, den in der betrieblichen Personalvorsorge tätigen Personen und Institutionen die Revision im Rahmen einer Informationsveranstaltung näher zu bringen. Insbesondere die Vorsorgeeinrichtungen sind derzeit dabei, ihre Rechtsgrundlagen an die neuen Bestimmungen anzupassen. Dabei treten verschiedene Fragen auf oder sind bereits aufgetreten.