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Standort und Anreise

Parkplatzbewirtschaftung

Für die Benutzung sämtlicher Parkplätze am Hauptcampus und in der Tiefgarage der Aussenstelle Ebaholz (beide Parkzone 40) sind Parkgebühren zu entrichten. 

Diesbezüglich werden regelmässig Kontrollen durchgeführt. 

Beachten Sie bitte die Hinweise auf die reservierten Parkplätze, und dass auch mit Jahres-, Halbjahres- oder Monatsbewilligung kein Parkplatz garantiert werden kann. 

Die Parkplätze am Hauptcampus sind regelmässig ausgelastet. Bitte nutzen Sie daher öffentliche Verkehrsmittel, reisen Sie frühzeitig an oder weichen Sie auf andere der zahlreichen Parkmöglichkeiten in der Nähe der Universität aus. 

Beachten Sie bitte zudem die Verkehrsvorschriften und Parkverbotszonen, deren Einhaltung die Gemeindepolizei Vaduz regelmässig kontrolliert.

Montag bis Freitag 07:00 bis 17:00 Uhr (ausgenommen Feiertage)

Gemäss Beschluss des Vaduzer Gemeinderats sind die Parkplätze auf dem Campus kostenpflichtig. 

Die gesetzliche Grundlage ist im Baugesetz (BauG) des Fürstentums Liechtenstein vom 11.12.2008, Art. 63 verankert.

Jede(r) Benutzer:in eines Parkplatzes ist von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr gesetzlich verpflichtet, Parkgebühren für die Dauer der Parkzeit zu entrichten. 

Der Parkplatz ist ab der ersten Minute kostenpflichtig, und die Gebührenpflicht ist deutlich ausgeschildert.

Der Normaltarif auf dem gesamten Areal beträgt CHF 1.00 pro Stunde.

Eine Tagesbewilligung kostet für Studierende CHF 1.50, für Lehrbeauftragte und Mitarbeitende CHF 2.50. Monats-, Halbjahres- und Jahresbewilligungen sind ebenfalls möglich.

Die Kosten für die Nutzung der Ladestationen für Elektroautos betragen CHF 3.30 pro Stunde und bedingen eine gültige Parkbewilligung.

Auf dem Campus kann direkt an einem der aufgestellten Parkautomaten mit Münzen in Schweizer Franken, per TWINT oder über die Apps Parkingpay und EasyPark bezahlt werden. 

In der Tiefgarage des Standorts Ebaholz stehen hingegen keine Parkautomaten zur Verfügung, dort ist die Bezahlung ausschliesslich via TWINT oder über die genannten Apps möglich.

Studierende, Mitarbeitende und Lehrbeauftragte können Parkbewilligungen über das Parkingpay-System beziehen. 

Dafür ist es in jedem Fall notwendig, vorgängig im Intranet das oder die Fahrzeug-Kennzeichen zu registrieren.

Die Parkraumkontrollen werden durch die Firma Securitas im Auftrag der Universität Liechtenstein durchgeführt. Wer kein gültiges Parkrecht vorweisen kann, hat eine Umtriebsentschädigung von CHF 40.00 zu entrichten.

Die Erhebung erfolgt mittels Übertretungsanzeige mit QR-Code. Für die Begleichung stehen die von Securitas angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, insbesondere Twint, Kreditkarte und Einzahlungsschein.

Die administrative Bearbeitung erfolgt vollständig durch Securitas. Diese umfasst namentlich die Verarbeitung der Übertretungen, die Kontrolle der Zahlungseingänge, das Mahnwesen sowie die Bearbeitung von Reklamationen und Einsprachen.

Erfolgt keine Zahlung oder können die erforderlichen Halterangaben nicht ermittelt werden, wird der Fall an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

Bei Zahlung mittels Apps kann man mit Kreditkarte (Parkingpay und EasyPark) oder PayPal (EasyPark) bezahlen. 

Die Parkautomaten auf dem Campus-Gelände akzeptieren nur Schweizer Franken in Münzen. 

Auch die Umtriebsentschädigung muss in Schweizer Franken bezahlt werden.

Reklamationen und Einsprachen sind direkt über die von Securitas vorgesehenen Kanäle einzureichen. 

Die Fallbearbeitung erfolgt vollständig durch Securitas. Wird der Fall an die zuständigen Behörden weitergeleitet, ist eine Einsprache ab diesem Zeitpunkt bei der zuständigen Behörde einzureichen. Eine Einsprache bei der Universität Liechtenstein ist nicht vorgesehen.