Intensivkurs Sorgfaltspflichten (ausgebucht)
Intensivkurs Sorgfaltspflichten (ausgebucht)
Dozierende:
Lic. rer. pol.
Esther
Aggeler-Müller
Dr. iur.
Siegfried
Herzog
LL.M.
Dr. iur. Mag.rer.soc.oec.
Rupert
Manhart
LL.M. (LSE)
Aline
Meier
Mag.
Lukas
Oberhammer
Dr.
Stephan
Ochsner
LL.M.
Mag. iur.
Michael
Penz
Mag. iur.
Daniela
Pieber
Mag. iur.
Philipp
Röser
Christian
Wolf
School/Professur:
Die Einhaltung sämtlicher Vorschriften und Regularien im Bereich der Geldwäscheprävention stellt viele Sorgfaltspflichtbeauftragte vor grosse Herausforderungen. Schliesslich muss nicht nur ein Überblick über sämtliche Regelungen gewahrt, sondern auch ein Missbrauch zu Zwecken von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung frühzeitig erkannt und verhindert werden.
Auch die Erfordernisse an die Person des Sorgfaltspflichtbeauftragten sind in den letzten Jahren rasant gestiegen und werden dies auch in Zukunft tun. Um damit Schritt halten zu können, ist es unumgänglich, übergreifende und vernetzte Kenntnisse zu sammeln.
Die Kursteilnahme verschafft Ihnen über blosse Grundlagenkenntnisse hinaus einen vertieften Einblick in die Grundsätze der Erkennung und Überwachung von Geldwäschereirisken und Terrorismusfinanzierung.
Der Intensivkurs Sorgfaltspflichten wird in Kooperation mit der FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein sowie CLL Compliance Labs Liechtenstein durchgeführt. Diese Veranstaltung gilt als anerkannte berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art 21 SPG iVm Art 32 SPV sowie als Nachweis im Sinne des Art 36 SPV im Ausmass von 3 Tagen.
Auch die Erfordernisse an die Person des Sorgfaltspflichtbeauftragten sind in den letzten Jahren rasant gestiegen und werden dies auch in Zukunft tun. Um damit Schritt halten zu können, ist es unumgänglich, übergreifende und vernetzte Kenntnisse zu sammeln.
Die Kursteilnahme verschafft Ihnen über blosse Grundlagenkenntnisse hinaus einen vertieften Einblick in die Grundsätze der Erkennung und Überwachung von Geldwäschereirisken und Terrorismusfinanzierung.
Der Intensivkurs Sorgfaltspflichten wird in Kooperation mit der FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein sowie CLL Compliance Labs Liechtenstein durchgeführt. Diese Veranstaltung gilt als anerkannte berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art 21 SPG iVm Art 32 SPV sowie als Nachweis im Sinne des Art 36 SPV im Ausmass von 3 Tagen.