Lunch & Learn - Segmentierte Verbandsperson (Protected Cell Company; PCC) - die neuen Vorschriften im PGR: Art. 243 ff.
Lunch & Learn - Segmentierte Verbandsperson (Protected Cell Company; PCC) - die neuen Vorschriften im PGR: Art. 243 ff.
Dozierende:
Dr. iur.
Bernd
Hammermann
Mag. iur.
Heino
Helbock
LL.M.
School/Professur:
Die Anforderungen an den Finanzplatz Liechtenstein steigen ständig und es wird insbesondere im Gesellschaftsrecht von den Akteuren neben Flexibilität gleichzeitig auch Rechtssicherheit bei der Haftungsverteilung gefordert. Aus dieser Überlegung heraus hat Liechtenstein das Modell der segmentierten Verbandsperson eingeführt, das sowohl die wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt als auch zahlreiche Vorschriften zum Schutz der Gläubiger enthält, und damit einen Interessenausgleich schafft.
Die Möglichkeit der Haftungssegmentierung von Verbandspersonen ist dem liechtensteinischen Recht keineswegs fremd, sondern war diese bereits vor der Einführung der segmentierten Verbandsperson in das PGR im Investmentunternehmensgesetz verankert. Des Weiteren ist eine Segmentierung auch durch die Bildung von (Unter-)Verbandspersonen, Trusts und Treuunternehmen mit Abteilungen möglich. Die Implementierung der Vorschriften zur Segmentierung von Verbandspersonen stellt daher eine behutsame Weiterentwicklung des PGR dar.
Anlässlich dieses Lunch & Learn werden Dr. iur. Bernd Hammermann, Leiter des Amtes für Justiz und Mag. iur. Heino Helbock, LL.M., Mitarbeiter des Amtes für Justiz im Bereich Justizwesen, den Teilnehmenden einen Überblick über die neuen Vorschriften zur Segmentierung von Verbandspersonen geben sowie unter anderem die Funktionsweise, Ausgestaltungsmöglichkeiten, Gläubigerschutzvorschriften sowie Haftungsfragen im Zusammenhang mit dieser neuen gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsform für Verbandspersonen ausführlich erläutern.
Die Möglichkeit der Haftungssegmentierung von Verbandspersonen ist dem liechtensteinischen Recht keineswegs fremd, sondern war diese bereits vor der Einführung der segmentierten Verbandsperson in das PGR im Investmentunternehmensgesetz verankert. Des Weiteren ist eine Segmentierung auch durch die Bildung von (Unter-)Verbandspersonen, Trusts und Treuunternehmen mit Abteilungen möglich. Die Implementierung der Vorschriften zur Segmentierung von Verbandspersonen stellt daher eine behutsame Weiterentwicklung des PGR dar.
Anlässlich dieses Lunch & Learn werden Dr. iur. Bernd Hammermann, Leiter des Amtes für Justiz und Mag. iur. Heino Helbock, LL.M., Mitarbeiter des Amtes für Justiz im Bereich Justizwesen, den Teilnehmenden einen Überblick über die neuen Vorschriften zur Segmentierung von Verbandspersonen geben sowie unter anderem die Funktionsweise, Ausgestaltungsmöglichkeiten, Gläubigerschutzvorschriften sowie Haftungsfragen im Zusammenhang mit dieser neuen gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsform für Verbandspersonen ausführlich erläutern.