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Kooperationsveranstaltung: Europäische Erbrechtsverordnung - Auswirkungen auf das Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz

Kooperationsveranstaltung: Europäische Erbrechtsverordnung - Auswirkungen auf das Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz

Die am 4. Juli 2012 erlassene Verordnung (EU) Nr. 650/2012 («Europäische Erbrechtsverordnung, ErbRVO») regelt die Rechtsnachfolge von Personen, «die am 17. August 2015 oder danach verstorben sind» (Art. 83 Abs. 1 ErbRVO). Ab diesem Zeitpunkt richten sich in den Mitgliedstaaten die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen sowie der neu eingeführte «Europäische Erbschein» nach den Vorschriften der Verordnung. Zumal das Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz – nicht selten
auch kombiniert – Instrumente der Veranlagung und Strukturierung ausländischer Vermögen zur Gestaltung der Rechtsnachfolge von Todes wegen bieten, wird der Einfluss der ErbRVO auch ohne unmittelbare Geltung in diesen Ländern sehr erheblich sein. Die Tagung wird die ErbRVO vorstellen und ihre Auswirkungen für das Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz analysieren.

Anmeldeschluss
Dienstag, 10. Juni 2014

Anmeldung
per Internet: www.eiz.uzh oder per Fax mit anliegendem Talon (siehe Detailprogramm) beim Sekretariat des Europa Instituts an der Universität Zürich, Fax: +41 44 634 43 59.

Bestätigte Anmeldungen können nicht rückgängig gemacht werden.

Auskünfte
erteilt das Europa Institut an der Universität Zürich, Hirschengraben 56, 8001 Zürich, Tel. +41 44 634 48 91, eiz@eiz.uzh.ch.

Die Gesamtverantwortung dieser Veranstaltung liegt bei der Universität Zürich.
01 Jul
Zeit und Ort
Dienstag, 01. Juli 2014
10.15 -17.30 Uhr

Universität Zürich-Zentrum
Rämistrasse 71, 8001 Zürich
Aula KOL-G-201
Gebühren
CHF 520.– inkl. Unterlagen, Mittagessen
und Pausenverpflegung