24. Rechtsprechtag - Neue Entwicklungen im Fallrecht des EFTA-Gerichtshof
24. Rechtsprechtag - Neue Entwicklungen im Fallrecht des EFTA-Gerichtshof
Dozierende:
Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. h.c.
Carl
Baudenbacher
Univ.-Prof. Dr.
Francesco A.
Schurr
School/Professur:
Der EFTA-Gerichtshof hat in den letzten Jahren 15 bis 20 Eingänge pro Jahr verzeichnet. Darunter waren Grundsatzfälle wie Norwegische Post, DB Schenker oder Icesave.
Der Referent wird besonderes Gewicht auf drei Themenbereiche legen: Die Entscheidungspraxis im Wettbewerbsrecht, die Neuerungen im Verfahrensrecht sowie die rechtlichen Konsequenzen der isländischen Finanzkrise.
Besprochen wird ebenso das brandaktuelle Urteil des EFTA-Gerichtshofs vom 13. Juni 2013, in dem es um die Frage ging, wie weitgehend die Informations- und Aufklärungspflichten von Versicherungsunternehmen gegenüber dem Versicherungsnehmer sind, falls die Versicherung über einen Versicherungsmittler abgeschlossen wurde. Weiters musste das Gericht darüber entscheiden, ob dem Versicherungsnehmer bei Verletzung der Informationspflichten seitens des Versicherungsunternehmems eine Entschädigung zusteht.
Was das Verfahrensrecht angeht, so wird Präsident Baudenbacher insbesondere auf die Vorlagepflicht der Höchstgerichte und die Rechtsnatur der Vorabentscheidungen ("Gutachten") eingehen.
Der Referent wird besonderes Gewicht auf drei Themenbereiche legen: Die Entscheidungspraxis im Wettbewerbsrecht, die Neuerungen im Verfahrensrecht sowie die rechtlichen Konsequenzen der isländischen Finanzkrise.
Besprochen wird ebenso das brandaktuelle Urteil des EFTA-Gerichtshofs vom 13. Juni 2013, in dem es um die Frage ging, wie weitgehend die Informations- und Aufklärungspflichten von Versicherungsunternehmen gegenüber dem Versicherungsnehmer sind, falls die Versicherung über einen Versicherungsmittler abgeschlossen wurde. Weiters musste das Gericht darüber entscheiden, ob dem Versicherungsnehmer bei Verletzung der Informationspflichten seitens des Versicherungsunternehmems eine Entschädigung zusteht.
Was das Verfahrensrecht angeht, so wird Präsident Baudenbacher insbesondere auf die Vorlagepflicht der Höchstgerichte und die Rechtsnatur der Vorabentscheidungen ("Gutachten") eingehen.