Das neue Stiftungsrecht - Eine vertiefte Einführung in die Neuerungen des liechtensteinischen Stiftungsrechts
Das neue Stiftungsrecht - Eine vertiefte Einführung in die Neuerungen des liechtensteinischen Stiftungsrechts
Dozierende:
Dr. iur.
Johannes
Gasser
LL.M.
Dr. iur.
Bernd
Hammermann
Prof. Dr. iur.
Dominique
Jakob
M.I.L. (Lund)
Dr.
Alexander
Lins
LL.M.
Dr. iur. HSG
Peter
Prast
MBA (Chicago)
Univ.-Prof. Dr. iur.
Martin
Schauer
Dr. iur.
Klaus
Tschütscher
LL.M.
Dr.
Thomas
Zwiefelhofer
Dr.iur. HSG Dipl.Arch. ETH
Prinz Michael
von und zu Liechtenstein
TEP
School/Professur:
Die letzten Jahre standen in Liechtenstein im Zeichen der Reform des Gesellschaftsrechts. Wurden zunächst das Vereins- und Genossenschaftsrecht reformiert sowie die Europäische Aktiengesellschaft (SE) und die Europäische Genossenschaft (SCE) eingeführt, so ist mit der Totalrevision des liechtensteinischen Stiftungsrechts ein weiterer grosser Reformschritt gemacht worden. Das neue Gesetz wird am 01. April 2009 in Kraft treten und zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass es ein in sich geschlossenes neues Gesetzeswerk darstellt, das aber im gewohnten Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) eingegliedert bleibt. Dem Stifter wird mit dem neuen Gesetz eine stärkere und klarere Position eingeräumt werden, die letztlich auch zu einer Stärkung der Verantwortung des Stifters führt, etwa mit der neuen Auswahlmöglichkeit hinsichtlich der Auskunfts- und Informationsrechte der Begünstigten. Die Reform führt darüber hinaus eine einheitliche Systematik der Stiftungstypen ein und unterscheidet künftig konsequent zwischen privatnützigen und gemeinnützigen Stiftungen. Zudem hat auch die Stiftungsaufsicht eine neue Struktur erhalten. Es wird künftig beim Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt eine Stiftungsaufsichtsbehörde eingerichtet. Nicht zuletzt wird das neue Stiftungsrecht inhaltlich mit der geltenden Rechtsprechung in Einklang gebracht und trägt damit ganz wesentlich zur Rechtssicherheit der Rechtsanwender bei.
All diese angesprochenen Neuerungen werfen viele Fragen und Problemstellungen auf. Sie sollen mit ausgewiesenen nationalen und internationalen Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutiert und Lösungsansätze konkretisiert werden. Die gegenständliche Tagung bietet eine vertiefte Einführung in die wesentlichen Neuerungen des neuen liechtensteinischen Stiftungsrechts und bietet eine gute Möglichkeit zur Diskussion und zum Meinungsaustausch.
All diese angesprochenen Neuerungen werfen viele Fragen und Problemstellungen auf. Sie sollen mit ausgewiesenen nationalen und internationalen Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutiert und Lösungsansätze konkretisiert werden. Die gegenständliche Tagung bietet eine vertiefte Einführung in die wesentlichen Neuerungen des neuen liechtensteinischen Stiftungsrechts und bietet eine gute Möglichkeit zur Diskussion und zum Meinungsaustausch.