StGB - Kommentar zum liechtensteinischen Strafgesetzbuch
Inhalt
Das Strafgesetzbuch (StGB) des Fürstentums Liechtenstein, erlassen am 24. Juni 1987, begeht am 24. Juni 2027 sein 40-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass plant die Professur für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung eine Jubiläumsveranstaltung, in deren Mittelpunkt die Präsentation eines wissenschaftlichen Kommentars zum liechtensteinischen Strafgesetzbuch stehen wird. Es handelt sich um das erste umfassende wissenschaftliche Werk zu diesem Gesetzbuch in Liechtenstein, das sowohl für die Praxis als auch für den wissenschaftlichen Diskurs eine zentrale Anlaufstelle bieten wird. Aufgrund der begrenzten liechtensteinischen Quellenlage erfolgt die Kommentierung unter Heranziehung österreichischer Literatur und Judikatur. Gleichzeitig richtet sich allerdings der Fokus gezielt auf die liechtensteinischen Besonderheiten, um die strafrechtliche Identität des Landes hervorzuheben und zu stärken. Der Kommentar wird systematisch sämtliche Bestimmungen des StGB sowie darüber hinaus das Strafrechtsanpassungsgesetz (StRAG) vom 20. Mai 1987 umfassen, im Jan Sramek Verlag in Buchform erscheinen und zudem online über die österreichische Rechtsdatenbank RDB zugänglich gemacht werden. Das Projekt stellt einen eigenständigen wissenschaftlichen Beitrag zur Fortentwicklung des Strafrechts dar. In Liechtenstein existiert bislang kein wissenschaftlicher Kommentar zu einem Gesetzbuch, und die strafrechtliche Forschung hat im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten nur in sehr begrenztem Umfang stattgefunden. Damit übernimmt der Kommentar eine Pionierrolle.
Bezug zu Liechtenstein
Das geplante Projekt ist unmittelbar im liechtensteinischen Rechtskontext verortet und besitzt einen hohen Anwendungsbezug. Es knüpft direkt an das Strafgesetzbuch des Fürstentums Liechtenstein an und trägt durch die erstmalige umfassende wissenschaftliche Kommentierung wesentlich zur Systematisierung und Weiterentwicklung des nationalen Strafrechts bei. Angesichts der bislang begrenzten wissenschaftlichen Aufarbeitung kommt dem Projekt besondere Bedeutung zu: Es stärkt durch Berücksichtigung liechtensteinischer Besonderheiten die strafrechtliche Identität Liechtensteins, fördert die Rechtssicherheit in Praxis und Judikatur und schafft eine fundierte Basis für zukünftige Forschung und Gesetzgebung. Darüber hinaus leistet das Vorhaben einen nachhaltigen Beitrag zur Sichtbarkeit und Profilbildung des liechtensteinischen Strafrechts im internationalen wissenschaftlichen Diskurs.