Die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (Wertpapierprospektverordnung) reformierte das Wertpapierprospektrecht mit einem besonderen Fokus auf einen einheitlichen, gleichwertigen Anlegerschutz. Mangels eines geregelten Marktes mussten einige Bestimmungen der Verordnung auf nationaler Ebene umgesetzt werden: Zu diesem Zweck wurde das EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetz (EWR-WPPDG) eingeführt, das zeitgleich mit der vollen Umsetzung der Verordnung in der EU am 21. Juli 2019 in Liechtenstein in Kraft trat.
Dr. Reinhold Schorer, LL.M. (Juristischer Senior Spezialist im Bereich Asset Management und Märkte, FMA – Finanzmarktaufsicht Liechtenstein) bot eine Einführung in die Grundlagen des Prospektrechts, eine Darstellung des Ablaufs des Billigungsverfahrens sowie der Aufgaben der FMA.
Anschliessend ging Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M. (Professur für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung, Liechtenstein Business Law School) auf das Prospektstrafrecht ein, insbesondere auf die Vergehen nach Art. 13 Abs. 1, auf die Verwaltungsübertretungen nach Art. 13 Abs. 2 sowie auf die Verantwortlichkeit juristischer Personen betreffend sowohl Vergehen als auch Verwaltungsübertretungen. Ergänzend wurden rechtsvergleichende Aspekte erwähnt und als Ausblick wurde die Thematik von Greenwashing angesprochen.
Die Veranstaltung in Kooperation mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erhielt regen Zuspruch mit Teilnehmenden von Behörden, Rechtsanwaltskanzleien wie auch Finanzdienstleistungsunternehmen, was die hohe Relevanz der Thematik für das Fürstentum Liechtenstein noch einmal bestätigte. Der Abend klang bei einem vorweihnachtlichen Apéro gemütlich aus.