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25 Jahre UNO-Frauenkonvention in Liechtenstein

Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ist ein internationales Übereinkommen der UN zu Frauenrechten. Es trat 1981 in Kraft und Liechtenstein ist seit 1996 Vertragsstaat der UNO-Frauenrechtskonvention und erstattet alle vier Jahre Bericht über die Situation von Frauen in Liechtenstein.

Aus Anlass von «25 Jahre UNO-Frauenkonvention in Liechtenstein» erklärte Prof. Dr. Monika Pfaffinger, Prorektorin für Governance und Kultur der Universität Liechtenstein: «Eine Kernforderung ist die Gleichstellung in Familie und Beruf. Dazu gehört, dass Betreuungsarbeit angemessen anerkannt wird. Zudem sind Massnahmen geboten, um Familien- und Erwerbsarbeit fairer zu verteilen, z. B. durch bezahlte Elternzeit.» Prof. Pfaffinger befasste sich als Rechtswissenschaftlerin sowie als Vizepräsidentin der Eidgenössischen Koordinationskommission EKFF mit allgemeinen gleichstellungsrechtlichen Fragen und war Kommentatorin zu dieser Forderung aus Art. 16 CEDAW.

Zugleich weist Prof. Pfaffinger darauf hin, dass die Universität die Position eines/einer Beauftragten für Gender & Diversity geschaffen hat und mit dem neuen Prorektorat für Governance und Kultur zeigt, welch grosses Gewicht der Gleichstellung eingeräumt wird: «Als Prorektorin Governance und Kultur setze ich mich auf verschiedenen Stufen und in diversen Gremien sowie Prozessen für Themen von Gleichstellung und Diversity ein.»  

Die Universität Liechtenstein, vertreten durch die damalige Kommission für Gender und Diversity, ist mit dem Verein für Menschenrechte in Liechtenstein VMR eine Kooperation für CEDAW eingegangen. Gemeinsam mit dem VMR und dem Büro für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung hatte sie 2018 einen Schattenbericht zum fünften Länderbericht eingereicht und darin eine eigene Stellungnahme veröffentlicht.

Kurzes Erklär-Video zu CEDAW: https://www.youtube.com/watch?v=Sh0czKnPLmg