Termin
20. November 2024, 09.00 – 17.00 Uhr
21. November 2024, 09.00 – 17.30 Uhr
22. November 2024, 09.00 – 17.15 Uhr
Der nächste Kurs findet vorauss. im Herbst 2025 statt.
Die Einhaltung sämtlicher Vorschriften und Regularien im Bereich der Geldwäscheprävention stellt viele Sorgfaltspflichtbeauftragte vor grosse Herausforderungen. Schliesslich muss nicht nur ein Überblick über sämtliche Regelungen gewahrt, sondern auch ein Missbrauch zu Zwecken von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung frühzeitig erkannt und verhindert werden.
Auch die Erfordernisse an die Person des Sorgfaltspflichtbeauftragten sind in den letzten Jahren rasant gestiegen und werden dies auch in Zukunft tun. Um damit Schritt halten zu können, ist es unumgänglich, übergreifende und vernetzte Kenntnisse zu sammeln.
Die Kursteilnahme verschafft Ihnen über blosse Grundlagenkenntnisse hinaus einen vertieften Einblick in die Grundsätze der Erkennung und Überwachung von Geldwäschereirisken und Terrorismusfinanzierung.
Der Intensivkurs Sorgfaltspflichten wird in Kooperation mit der FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein sowie CLL Compliance Labs Liechtenstein durchgeführt. Diese Veranstaltung gilt als anerkannte berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art 21 SPG iVm Art 32 SPV sowie als Nachweis im Sinne des Art 36 SPV im Ausmass von 3 Tagen.
Zielgruppe
Mitarbeitende von Finanzdienstleistungsunternehmen wie beispielsweise Banken, Vermögensverwaltungen, Anlagefonds und Versicherungen, Aufsichts- und Regulierungsbehörden sowie Beratungsunternehmen; Mitarbeitende von Rechtsanwaltskanzleien und Treuhandbüros; Mitarbeitende von VT-Dienstleistern; Interessenten aus Wissenschaft und Praxis. Der Kurs richtet sich auch an Neueinsteiger im AML-Bereich.
Preis
CHF 2.050,- pro Person, einschliesslich digitalen Kursunterlagen und Teilnahmebestätigung.
Die Anmeldung kann online unter www.uni.li/veranstaltungen erfolgen. Sie ist verbindlich und verpflichtet zur Einzahlung der Gebühr. Ersatzteilnehmende werden ohne Mehrkosten akzeptiert. Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebestätigung (75 % Anwesenheitspflicht).