Am "Kamingespräch" vom 05.12.2018 lag der Fokus dieses Mal auf der Kompetenzabgrenzung in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des EFTA-Gerichtshofs.
Am 5. Dezember 2018 veranstaltete der Lehrstuhl für Gesellschafts‐, Stiftungs‐ und Trustrecht wie gewohnt im Rahmen der «Kamingespräche» im Executive Master of Laws (LL.M.) einen Netzwerk- und Themenabend für Studierende, Alumni und Interessierte an Themenschwerpunkten des Studienganges.
Als Referent konnte Dr. Bernd Hammermann, Richter des EFTA-Gerichtshofes, gewonnen werden. Dr. Hammermann stellte zu Beginn des Kamingespräches die drei Gerichte, EGMR, EuGH und EFTA-Gerichtshof vor und präsentierte die Entwicklungen in der Rechtsprechung. Dabei thematisierte er auch die Entwicklung und Stellung der Grundrechts-Charta und sprach das Zusammenspiel zwischen EGMR und Unionsrecht an.
Besonders spannend war die im Rahmen des Kamingespräches geführte Diskussion zum Verhältnis zwischen EMRK, EWRA und EWR/EFTA-Staaten. Dabei wurde insbesondere die Frage besprochen, ob die Bosphorus-Entscheidung analog auf den EWR übertragen werden kann. Für Gesprächsstoff sorgte auch die von Dr. Hammermann aufgeworfene Frage, wie jene Fälle zu lösen sind, in denen Grundrechte nicht zuletzt aufgrund der Charta Eingang in Sekundärinstrumente (Verordnungen, Richtlinien) gefunden haben, welche später in den EWR-Acquis aufgenommen werden. Bereichert wurden die geführten Diskussionen mit spannenden Einblicken von Dr. Hammermann in die Praxis des EFTA-Gerichtshofes und seine kürzlich gewonnenen Erfahrungen als EFTA-Richter.
Einen stimmungsvollen Ausklang fand das Kamingespräch beim abschliessenden Apéro mit Glühwein und Maroni, der den Teilnehmenden die Möglichkeit zum Networking und zum Gedankenaustausch bot.