Herr Dr. iur. Bernd Hammermann ist vom Fürstentum Liechtenstein entsandter Richter des EFTA-Gerichtshofs. Er hat im ersten Teil seines Vortrages einen grundlegenden Einblick in die Arbeitsweise sowie die Methodik des Gerichtshofs gegeben. Hierauf aufbauend hat er exemplarische Entscheidungen, unter anderem mit unmittelbarem Bezug auf Liechtenstein, im zweiten Teil seines Vortrages erläutert. Es war uns eine grosse Freude und Ehre, ihn hier an der Universität Liechtenstein im Rahmen des Themenabends des Executive Master of Laws (LL.M.) im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht begrüssen zu dürfen.
Der EFTA-Gerichtshof ist ein supranationaler Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg. Er entspricht dem Gerichtshof der Europäischen Union für Angelegenheiten, welche die EWR/EFTA-Mitgliedstaaten (Liechtenstein, Island, Norwegen) betreffen und setzt sich aus je einem Richter dieser drei Staaten zusammen. Gegründet wurde der EFTA-Gerichtshof im Jahr 1994 auf Grundlage des Abkommens über den EWR, um die einheitliche Anwendung des EU-Rechts in Liechtenstein, Island und Norwegen zu gewährleisten.
Im Anschluss rundeten wir den Themenabend mit spannenden Begegnungen und Diskussionen bei einem weihnachtlichen Apéro ab.