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Die Beratungs- und Gestaltungspraxis des Gesellschaftsrechts in Liechtenstein und anderen Finanzplätzen Europas erfordert spezifische Kenntnisse, die über die nationalen Grenzen einer Rechtsordnung hinausgehen. Durch die Vermittlung europarechtlicher und rechtsvergleichender Kenntnisse werden die Teilnehmenden befähigt, grenzüberschreitend zu beraten und mit dem erworbenen Know-How und der richtigen Methodik den Entwicklungen in der europäischen Rechtswissenschaft auf Augenhöhe zu begegnen. Der Fokus wird hier in besonderer Weise auf die Rechtsordnungen der Nachbarländer Österreich und Schweiz sowie auf den angloamerikanischen Rechtskreis gelegt.
Ausbildungsziel
Der Studienplan richtet sich an Akademikerinnen mit juristischem Background, die eine umfassende und anwendungsorientierte Zusatzqualifikation im Bereich Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht erwerben wollen. Die Teilnehmenden werden sowohl Grundlagen- als auch Detailkenntnisse erwerben, die es ihnen ermöglichen, im liechtensteinischen und internationalen Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht sowie den entsprechenden Querschnittsmaterien rechtliche Beratung anzubieten. Insbesondere sollen sie für den Wirtschaftsstandort und den Finanzplatz Liechtenstein eine zukunftsgerichtete qualifizierte Personalressource darstellen, ohne indes vom Standort Liechtenstein abhängig zu sein. Unter Berücksichtigung der Bologna-Deklaration will die Universität Liechtenstein mit dem Executive Master of Laws (LL.M.) im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht auch einen aktiven Beitrag zur internationalen beruflichen Mobilität in Europa leisten.
Kostenfreier Besuch von Modulen der anderen Executive-Master-Studiengänge
Den Studierenden des Executive Master of Laws (LL.M.) im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht steht der kostenfreie Besuch von einzelnen Modulen der Executive-Master-Studiengänge in Bank- und Finanzmarktrecht und in International Taxation, die im gleichen Zeitraum an versetzten Terminen stattfinden, offen. Diese Module können mit einer Klausur abgeschlossen werden, wodurch ein zusätzlicher fachübergreifender Qualifikationsnachweis erworben wird.
Studiengebühren
Die Studiengebühr für den gesamten Studiengang beträgt CHF 28'500.--. Darin sind die Kosten für die digitalen Unterlagen und die Klausuren, nicht aber die Reisekosten für die Studienreise (Wahlmodule) enthalten. Die Studiengebühren werden in 3 Raten erhoben.
1. Semester: CHF 10'000.--
2. Semester: CHF 10'000.--
3. Semester: CHF 8'500.--
Die Studiengebühren für den Besuch einzelner Module oder Intensivkurse können bei der Studienleitung angefragt werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Executive-Master-Studiengang ist ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer Zulassung bei Abschluss einer einschlägigen Aus- und Weiterbildung auf tertiärer Stufe, die einem Umfang von mindestens 60 Kreditpunkten (ECTS) entspricht.
Eine Aufnahme "sur dossier" ist in Ausnahmefällen, nach Überprüfung der notwendigen Bedingungen, möglich. Bei Fragen hierzu steht Ihnen die Studienleitung und die Studiengangsmanagerin gerne zur Verfügung.
Abschluss
TeilnehmerInnen, die an mindestens 75 % der Präsenzveranstaltungen anwesend waren, sämtliche Prüfungen erfolgreich absolviert haben und deren Masterthesis angenommen wurde, schliessen mit dem "Executive Master of Laws (LL.M.) im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht" ab.
Details
Studienführer, Dozierende und Bewerbung
Studienreglemente der Universität
Kontakt
Fact sheet
Akademischer Abschluss:
LL.M. (Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht)
Nächster Start:
10. September 2026, Besuch einzelner Module auf Anfrage möglich
(Anmeldeschluss: 31. Juli 2026)
Präsenzzeit:
3 Präsenzsemester (zzgl. Master-Thesis), durchschnittlich 3 Präsenztage pro Monat (Do-Sa)
75% Anwesenheitspflicht
Studienform:
berufsbegleitend
Sprache:
überwiegend Deutsch
Studiengebühr:
CHF 28'500 (inkl. digitaler Unterlagen und ordentlicher Prüfungsgebühr)
CHF 29'500 (inkl. digitaler und gedruckter Unterlagen sowie ordentlicher Prüfungsgebühr)