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Rechtsprechtag zum Internationalen Privatrecht

Zum Thema «Internationales Privatrecht (IPR)» findet am 14. Mai 2013 der 23. Rechtsprechtag auf dem Campus statt. Der Gastreferent Univ.‐Prof. Dr. Andreas Schwartze, LL.M. (EHI), informiert über die aktuelle Rechtsprechung mit Fokus auf das liechtensteinische und österreichische IPR.

Zum Thema «Internationales Privatrecht (IPR)» findet am 14. Mai 2013 der 23. Rechtsprechtag auf dem Campus der Universität Liechtenstein statt. Der Gastreferent Univ.‐Prof. Dr. Andreas Schwartze, LL.M. (EHI), informiert über die aktuelle Rechtsprechung mit Fokus auf das liechtensteinische und österreichische IPR.

Die Anforderungen an Rechtsanwälte, Treuhänder und Wirtschaftsprüfer, Richter und Staatsanwälte, aber auch an juristische Mitarbeiter in der Wirtschaft und Verwaltung wachsen ständig. Die Auseinandersetzung mit aktueller einschlägiger Rechtsprechung ist daher unerlässlich. Als kompakte und massgeschneiderte Weiterbildung bietet der Lehrstuhl für Gesellschafts‐, Stiftungs‐ und Trustrecht der Universität Liechtenstein Interessierten daher am Dienstag, den 14. Mai 2013 ab 18 Uhr den 23. Rechtsprechtag an.

Österreichisches Privatrecht als Vorlage

In Zeiten der Globalisierung nimmt auch in Liechtenstein die Zahl an Sachverhalten mit Auslandsberührung stetig zu. Nach welchem nationalen Recht derartige Sachverhalte zu beurteilen sind, richtet sich überwiegend nach dem Internationalen Privat Recht Gesetz (IPRG) aus dem Jahre 1996. Als Rezeptionsvorlage diente das österreichische IPRG, welches bereits 20 Jahre früher in Kraft getreten ist. Die Auslegung zentraler Bestimmungen des IPRG sollte daher nicht nur anhand aktueller Entscheidungen der Fürstlichen Gerichte erfolgen. Es sollte stets auch die Rechtsprechung zum österreichischen IPRG berücksichtigt werden, soweit die Bestimmungen dem liechtensteinischen Kollisionsrecht entsprechen. 



Task Force Privatrecht


Der Referent Univ.‐Prof. Dr. Andreas Schwartze, LL.M. (EHI), ist ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des internationalen Privatrechts. Dr. Andreas Schwartze ist Institutsleiter sowie Leiter der Task Force Europäisches, Vergleichendes und Internationales Privatrecht (EVIP) am Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck. Der Schwerpunkt seines Vortrags liegt auf den allgemeinen kollisionsrechtlichen Regelungen, dem Schuldrecht und dem Sachenrecht. Auch ausgewählte Bereiche des Familienrechts werden behandelt.

Teilnehmende haben die Gelegenheit, mit den Experten aus Liechtenstein und Österreich in einem anschliessenden Apéro ins Gespräch zu kommen und das Thema mit individuellen Fragen zu vertiefen.

23. Rechtsprechtag
Dienstag, 14. März 2013, 18.00 – 20.00 Uhr plus Apéro
Vaduz, Auditorium der Universität Liechtenstein
Anmeldung und weitere Informationen unter www.uni.li/rechtsprechtag


Medienmitteilung, Programm und Foto
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20130514_23-Rechtsprechtag_Programm_unili.pdf
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