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Rechtsprechtag zum Fallrecht des EFTA‐Gerichtshofs

Im Rahmen des 24. Rechtsprechtages am 4. Juli 2013 informiert der Präsident Prof. Dr. Dr. Carl Baudenbacher über die neuen Entwicklungen im Fallrecht des EFTA‐Gerichtshofs in Luxemburg, insbesondere über das neue Urteil zur Frage der Informations- und Aufklärungspflichten von Versicherungsunternehmen.

Im Rahmen des 24. Rechtsprechtages der Universität Liechtenstein am 4. Juli 2013 informiert der Präsident Prof. Dr. Dr. Carl Baudenbacher über die neuen Entwicklungen im Fallrecht des EFTA‐Gerichtshofs in Luxemburg, insbesondere über das neue Urteil zur Frage der Informations- und Aufklärungspflichten von Versicherungsunternehmen.

Die Anforderungen an Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, Richter und Staatsanwälte, aber auch an juristische Mitarbeiter in der Wirtschaft und Verwaltung wachsen ständig. Die Auseinandersetzung mit aktueller einschlägiger Rechtsprechung ist daher unerlässlich. Als kompakte und massgeschneiderte Weiterbildung bietet der Lehrstuhl für Gesellschafts‐, Stiftungs‐ und Trustrecht der Universität Liechtenstein Interessierten daher am Donnerstag, den 4. Juli 2013 ab 18 Uhr den 24. Rechtsprechtag an. 

Wettbewerb, Verfahrensrecht und Versicherungsrecht


Der EFTA‐Gerichtshof hat in den letzten Jahren 15 bis 20 Eingänge pro Jahr verzeichnet, darunter waren Grundsatzfälle wie Norwegische Post, DB Schenker oder Icesave. Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. h.c. Carl Baudenbacher wird in seinem Vortrag besonderes Gewicht auf drei Themenbereiche legen: Die Entscheidungspraxis im Wettbewerbsrecht, die Neuerungen im Verfahrensrecht sowie die rechtlichen Konsequenzen der isländischen Finanzkrise. 

Besprochen wird insbesondere das brandaktuelle Urteil des EFTA‐Gerichtshofs vom 13. Juni 2013 zur Frage der Informations‐ und Aufklärungspflichten von Versicherungsunternehmen im Fall eines Abschlusses über Versicherungsmittler. Auch der Gerichtsentscheid über etwaige Entschädigungen bei Verletzung dieser Informationspflichten steht im Fokus dieser Weiterbildungsveranstaltung. Im Themengebiet Verfahrensrecht wird Präsident Baudenbacher insbesondere auf die Vorlagepflicht der Höchstgerichte und die Rechtsnatur der Vorabentscheidungen eingehen. 




Bei einem anschliessenden Apéro haben Teilnehmende die Gelegenheit, mit Präsident Baudenbacher und Prof. Dr. Francesco A. Schurr, Inhaber des Lehrstuhls für Gesellschafts‐, Stiftungs‐ und Trustrecht an der Universität Liechtenstein, ins Gespräch zu kommen und das Thema mit individuellen Fragen zu vertiefen. Die Rechtsprechtage werden aktiv unterstützt durch die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer, die Vereinigung Liechtensteinischer Richter und die Liechtensteinische Treuhändervereinigung.

24. Rechtsprechtag
Donnerstag, 04. Juli 2013, 18.00 – 20.00 Uhr plus Apéro
Vaduz, Auditorium der Universität Liechtenstein
Anmeldung und weitere Informationen unter www.uni.li/rechtsprechtag


Medienmitteilung, Programm und Foto
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