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10. Mai: Business Judgement Rule in Liechtenstein

Beim 13. Rechtsprechtag an der Universität Liechtenstein am 10. Mai 2011 wird die Frage: „Wie verhindern Verwaltungsräte eine Haftung mittels der Business Judgement Rule?“ behandelt. Referent ist Rechtsanwalt Johannes Gassner, Partner der Kanzlei Dr. Dr. Batliner & Dr. Gasser, Vaduz.

Verwaltungs-, Stiftungsräte und andere Organe sehen sich zunehmend der Gefahr ausgesetzt, für Fehlentscheide zur Verantwortung gezogen zu werden. Schadenersatzprozesse sind an der Tagesordnung. Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Stiftungsrecht 2008 eine Haftungserleichterung eingeführt, die sogenannte "Business Judgement Rule", die zuvor bereits von den liechtensteinischen Gerichten herausgebildet wurde. Seitdem hat sie in der Rechtsprechung immer mehr an Bedeutung gewonnen. Referent Johannes Gasser wird anhand von Praxisbeispielen und neuester Judikatur zur Business Judgement Rule aufzeigen, wann Verwaltungsräte auf ihre Haftungsfreiheit vertrauen dürfen. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung kostet CHF 190,‐ pro Person. Darin sind  Unterlagen, Teilnahmezertifikat und Apéro eingeschlossen. Weitere Informationenwww.uni.li/gesellschaftsrecht.

Kontaktpersonen:

Prof. Dr. Francesco A. Schurr, Inhaber des Lehrstuhls Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht,
Telefon +423 265 11 76, francesco.schurr@uni.li

Beatrice Kaiser, Institut für Finanzdienstleistungen,
Telefon +423 265 11 90, beatrice.kaiser@uni.li