Das Gericht für Treuhandschaften und treuhänderische Beziehungen wurde in San Marino durch das Verfassungsgesetz Nr. 1 vom 26. Januar 2012 eingerichtet. Es ist für alle Fälle und Streitigkeiten zuständig, die Rechtsverhältnisse betreffen, die sich aus einer Anvertrauung oder einem Vertrauen ableiten, wie z.B. Treuhand, Treuhandvertrag, Fideicommissum, Institute des treuhänderischen Erbes und ähnliche Institute, die durch welche Rechtsordnung auch immer geregelt sind.
Prof. Francesco Schurr und der ebenfalls zum Richter ernannte Prof. Filippo Noseda leisteten ihren Amtseid infolge der Corona-Massnahmen in einer virtuellen Zeremonie. Mit der Vereidigung treten Prof. Noseda und Prof. Schurr offiziell ihr Amt als Richter des Treuhandgerichts an, die Amtszeit beträgt fünf Jahre.