Neue Technologien und Innovationen, aber auch die Folgen der Finanzkrise haben in den letzten Jahren die Funktionsweise der Finanzmärkte wesentlich beeinflusst. Dies führte zu der Notwendigkeit, die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) zu novellieren und so den Anforderungen an mehr Transparenz sowie Erhöhung der Effizienz und Integrität der Finanzmärkte Rechnung zu tragen. Damit verbunden sind grundlegende Auswirkungen auf Banken und Vermögensverwalter, auch in Liechtenstein. In den acht hochkarätigen Vorträgen erhielten die zahlreichen Besucher aktuelle Informationen und wertvolle Praxistipps.
Umsetzung in Liechtenstein
Einen Einblick in die bisherige Entwicklung und den Stand der Umsetzung im Fürstentum gab Mag.iur. Claudio Concin, Leiter der Abteilung Recht, Bereich Wertpapier und Märkte bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Dabei machte er deutlich, dass nicht nur MiFID II und MiFiR, sondern auch die Vielzahl an delegierten Verordnungen und delegierten Richtlinien, welche die beiden Rechtsakte ergänzen bzw. konkretisieren, eine Fülle an regulatorischen Aufwand mit sich bringen. „In den letzten Wochen haben wir bei der FMA ein exponentielles Wachstum hinsichtlich der Anfragen in Bezug auf MiFID II. Wir sind im letzten Stadium der Umsetzung der Richtlinie, noch ein halbes Jahr bis zum Inkrafttreten. Auch als Aufsichtsbehörde haben wir hier noch einiges an Arbeiten zu leisten.“ Ab Oktober dieses Jahres sollen ausserdem die Gemeinsamen Leitlinien (Joint Guidelines) der drei europäischen Aufsichtsbehörden EIOPA, EBA und ESMA zur aufsichtsrechtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen im Finanzsektor in Geltung treten. Die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht hat dazu eine bereichsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet. Ziel soll es sein, eine gemeinsame Wegleitung für alle Finanzintermediäre zu erstellen.
Neue Regelungen auch in der Schweiz
Um vergleichbare Voraussetzungen für Schweizer Vermögensverwalter zu schaffen und so den Zugang zur Europäischen Union, dem grössten Markt für die Schweiz, zu gewährleisten, sind auch bei der Eidgenossenschaft neue Regelungen notwendig, um MiFID II konform zu sein. Konkret sind es zwei Gesetze, die derzeit im Schweizer Parlament zu behandeln sind. „Es wird sich vieles ändern, eine Aufsicht über die unabhängigen Vermögensverwalter haben wir in dieser Form derzeit nicht. Das ändert sich nun mit FIDLEG und FINIG“, so Dr. Dominik Oberholzer, Partner bei Kellerhals Carrard in Zürich. Ersteres soll vergleichbare Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten bringen, FINIG wiederum eine kohärente Aufsicht über Finanzintermediäre, welche in irgendeiner Form gewerbsmässige Vermögensverwaltung für Dritte betreiben, regeln. Begleitend zu den sektorübergreifenden Regelungen wurden Arbeitsgruppen eingesetzt, die mit der Erarbeitung von Verordnungen befasst sind. Mit 1. Januar 2019 sollen die neuen Bestimmungen in Kraft treten.
Hohe Anforderungen an IT-Systeme
Mit den zunehmenden regulatorischen Vorgaben steigen auch die Ansprüche auf die IT-Finanzarchitektur. MiFID II bringt signifikante Neuerungen hinsichtlich der Vor- und Nachhandelstransparenzregulierungen, der Umfang der zu meldenden Informationen wird drastisch steigen und damit auch die Anforderungen an Anlageberater sowie Vermögensverwalter. Philipp Rosenauer, PwC Zürich dazu: „Die schlechte Nachricht ist: Es hat alles einen riesigen IT-Impact. Aber Sie müssen das nicht selbst machen.“ So sieht das auch der Verein unabhängiger Vermögensverwalter in Liechtenstein (VuVL). Um hier Vermögensverwaltern eine Unterstützung zu bieten, hat der VuVL ein IT-Projekt ins Leben gerufen. Ziel ist es, eine branchenspezifische IT-Gesamtlösung für Vermögensverwalter zu finden, die Evaluierung möglicher Lösungen läuft bereits und soll noch im Sommer präsentiert werden.