Zum Auftakt gab Philipp Fuchs, Stv. Leiter Bereich Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen, Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, einen Überblick darüber, welche Anforderungen die «IBIP», also die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2359 in Bezug auf die für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geltenden Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln, mit sich bringt. Was zunächst «klingt wie Schluckauf», so Fuchs, hat wesentlichen Einfluss auf den Verkauf von Versicherungsanlageprodukten. «Der Teufel liegt im Detail», so Fuchs weiter. Neben den konkretisierenden Vorgaben für die Ermittlung der Versicherungsbedürfnisse, Pflichten bei der Beratung und Aufzeichnungspflichten, liess vor allem der Umstand, dass eine Überarbeitung der noch «jungen» Verordnung ante portas stehe, aufhorchen. Hintergrund der Novellierungspläne ist eine Aufnahme der «ESG-Kriterien» in Geeignetheitsfragen.
Unter dem Titel «Too much information?» diskutierte Erich Hietel, COO Head of Operations/Legal bei der Vienna-Life Lebensversicherung AG, die täglichen Herausforderungen der Praxis mit Informationspflichten bzw Basisinformationsblättern. Dabei wurde auch durchaus kritisch hinterfragt, wie sinnhaft und aussagekräftig die umfassenden Informationen für den Verbraucher sind, dessen Schutz es ja letztlich zu gewährleisten gilt.
Daniel Koller, Vizepräsident des Verbands Liechtensteinischer Versicherungsmakler (LIBA), der einen umfassenden und detaillierten Einblick in ausgewählte Aspekte des Beratungsprotokolls und die jährliche Berichterstattung gab, warnte vor dem «Glatteis» der neuen Vorgaben der IDD und IBIP, bevor er sich nach einer kurzen Pause in einer sehr gelungenen Dreier-Konferenz der DAC-6 Richtlinie zuwandte. Gemeinsam mit Patrick Brunhart, Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden, und Thomas Kostkiewicz, Head Group Legal, Risk & Compliance, swisspartners Versicherung AG, erläuterte er, warum eine Richtlinie zur Einführung einer Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die zwar nicht EWR-relevant ist, dennoch grosse Bedeutung für eine Vielzahl von Marktteilnehmern in Liechtenstein haben kann. Derzeit sei DAC-6 für Liechtenstein noch ein «Zündholz» mit vielen offenen Fragen. «Wollen wir hoffen, dass es dabei bleibt und sich nicht zum Flächenbrand entwickelt», so Brunhart. Mit anschaulichen Beispielen zeigten die drei Experten die Problematiken auf, betonten aber gleichzeitig, dass es ihnen um Sensibilisierung, nicht um Panikmache ginge.
Nach einer kurzen Diskussion im Plenum, liessen die rund 130 Tagungsgäste den Nachmittag bei einem Apéro ausklingen. Damit konnte die im März gestartete Veranstaltungsreihe zur IDD, die vom Propter Homines Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht in freundlicher Kooperation mit dem Liechtensteinischen Versicherungsverband, dem Verband Liechtensteinischer Versicherungsmakler und der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, angeboten wird, nahtlos an die erste Veranstaltung anschliessen. Weitere Tagungen folgen nach der Sommerpause.