Am 24. Mai 2016 führte Prof. Dr. Francesco A. Schurr, Inhaber des Lehrstuhls für Gesellschafts‐, Stiftungs‐ und Trustrecht, zum dritten Mal den «Compliance-Day» an der Universität Liechtenstein durch. Im Fokus standen Themen wie Good Governance, Wirtschaftskriminalität und Geldwäschereibekämpfung.
Die Bedeutung der Compliance ist in der wirtschaftlichen Praxis am Finanzplatz stark angestiegen. Durch die zahlreichen gesetzlichen Neuerungen sind die EU- und EWR-Mitgliedsstaaten dazu angehalten, ihre Gesetzgebung laufend anzupassen. Ausgewiesene Experten aus Wissenschaft und Praxis zeigten Spannungsfelder auf und gaben auch im Rahmen der Podiumsdiskussion „Ist Recht auch immer rechtschaffen?“ fundierte Empfehlungen.
Good Governance
Der erste Teil der Veranstaltung widmete sich den kritischen Bereichen Risk Management, Internal Control System (IKS) und Conduct Risk sowie deren Zusammenwirken als Themenbereiche der Good Governance. Dabei wurde im ersten Vortrag die Zielsetzung einer Good Governance und die damit verbundenen konkreten Aufgaben an die Führungsebene erörtert. Hieran anknüpfend widmete sich das darauffolgende Referat der Frage, ob Conduct Risk als „The new Compliance“ anzusehen ist. Das finanzielle Risiko des Fehlverhaltens eines Mitarbeiters und die Schwierigkeiten in der jeweiligen Unternehmenskultur wurden in diesem Kontext aufgezeigt. Das wichtige Themenfeld der Betrugsprävention und die damit zusammenhängenden Problemfelder, signifikanten Herausforderungen sowie neuen Aufgaben für den Compliance Officer rundeten thematisch den Vormittag ab.
Zum Abschluss des Vormittagsprogramms beleuchteten die Podiumsteilnehmer die moralische und ethische Frage, ob Recht immer rechtschaffen ist. Den Teilnehmern wurde in diesem Rahmen die Gelegenheit geboten, gemeinsam mit Experten das Zusammenspiel von Compliance, Ethik, Einsicht und Gerechtigkeit zu erörtern. Die Podiumsdiskussion zeigte einmal mehr die aktuelle Bedeutung des vielseitigen Begriffs der Compliance in unserer sich schnell wandelnden Zeit und den sich rasch entwickelnden Strategien zur Umgehung von Gesetzen auf. Um eine Überregulierung zu vermeiden, sollten sich die Führungsebenen ihrer Vorbildfunktionen und prägenden Rollen für die Unternehmenskultur sowie der Wertvorstellungen der Mitarbeiter bewusst sein.
Wirtschaftskriminalität und Geldwäschereibekämpfung
Am Nachmittag wurden wissenschaftliche und praktische Einblicke in die zentralen Anwendungsbereiche der Wirtschaftskriminalität und Geldwäschereibekämpfung gewährt. Sowohl zur unternehmensinternen Prävention, Aufdeckung, Aufarbeitung als auch Verfolgung von Wirtschaftskriminalität wurden konkrete Ansätze aufgezeigt. Dabei wurden auch Einblicke in interne Hinweisgebersysteme (Whistle-Blowing) gegeben, die im Fokus des vierten «Compliance-Day» am 9. Mai 2017 stehen werden.
Danach führten die Vertreter der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein detailliert in den Stand der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäschereirichtlinie sowie deren Neuerungen ein und griffen damit ein hochaktuelles und brisantes Thema für den Finanzplatz Liechtenstein auf. Im zweiten Teil des Nachmittagsprogramms schilderte die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU) Aspekte aus der Praxis zum Meldewesen von Verdachtsmitteilungen nach dem Sorgfaltspflichtgesetz (SPG). Diese Einblicke in die Praxis wurden mit den aktuellen Erfahrungen der Wirtschaftspolizei sowie der Schilderung der spannenden Tätigkeit und der internen Abläufe der jeweiligen Fachbereiche des Kommissariats Wirtschaftskriminalität der Landespolizei Liechtenstein abgerundet. Abschliessend bot Dr. Wilhelm Ungerank, LL.M. den Teilnehmenden eine tiefgehende Aufarbeitung der aktuellen Rechtsprechung zum Wirtschaftsstrafrecht.
Vor dem Hintergrund der stark ansteigenden Bedeutung von Compliance als Erfolgsfaktor am Finanzplatz bereitet der am 17. Februar 2017 erneut startende Zertifikatsstudiengang „Compliance-Officer“ vertieft in die Tätigkeiten im Bereich der Compliance vor.