Mit grossem Applaus hiessen Prof. Dr. Francesco A. Schurr und die Zuhörerschaft den Referenten des Abends, Dr. iur. Bernd Hammermann, Richter des EFTA-Gerichtshofs, an der Universität Liechtenstein herzlich willkommen.
Der EFTA-Gerichtshof entspricht als supranationaler Gerichtshof dem Gerichtshof der Europäischen Union für Angelegenheiten, welche die EWR/EFTA-Mitgliedstaaten (Liechtenstein, Island, Norwegen) betreffen. Er setzt sich aus je einem Richter dieser drei Staaten zusammen. In seinem Vortrag erörterte Dr. iur. Bernd Hammermann zunächst die unterschiedlichen Verfahrensarten des EFTA-Gerichtshofs und rückte länderbezogene Statistiken in den Mittelpunkt. Hierauf folgten praxisnahe Erläuterungen zur gerichtlichen Arbeitsweise mit besonderem Fokus auf dem Homogenitätsgebot. Daran anknüpfend mündeten Ausführungen zur Wirkung von Präjudizen und den Grundrechten in einer Zusammenschau aktueller Entscheidungen des EFTA-Gerichtshofs.
Die Judikaturbesprechung fand unter den Studierenden des Executive Master of Laws (LL.M.) im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht und im Publikum grossen Anklang und es entwickelte sich eine intensive Diskussion auf hohem fachlichem Niveau. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die Hörerschaft partiell aus Studierenden bestand, die sich bereits zu Beginn des Studiengangs intensiv mit dem EWR-Recht auseinandergesetzt haben.