Vor diesem Hintergrund müssen sich die Berufsgruppen im Bereich der Vermögensnachfolgeplanung und des Stiftungsmanagements am liechtensteinischen Finanzplatz bei ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeit mit den unterschiedlichsten Rechtsordnungen befassen. Insbesondere liegt der Fokus auf den angrenzenden Nachbarrechtsordnungen Österreichs, der Schweiz und Deutschlands. Neben Kenntnissen des Stiftungs- und Gesellschaftsrechts sind auch solche des Internationalen Erb- und Ehegüterrechts sowie des Internationalen Insolvenz- und Anfechtungsrechts der jeweiligen Rechtsordnung von grosser Relevanz. Von erheblicher Bedeutung ist etwa im Stiftungsrecht das unterschiedliche Stiftungsverständnis der klassischen deutschen und der sehr liberalen liechtensteinischen Privatrechtsordnung sowie die sich hieraus ergebenden unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Aber auch im Gesellschaftsrecht trifft die Rechtsform der Anstalt im Ausland auf Anerkennungsprobleme. Erfreulicherweise konnte zur Frage der Anerkennung liechtensteinischer Rechtsformen im Ausland im Rahmen des derzeitigen drittmittelfinanzierten Forschungsprojekts am Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht an der Universität Liechtenstein eine positive Tendenz wahrgenommen werden. Dennoch erfordert die Strukturierung von Familienvermögen mit regelmässigem Auslandsbezug zur Überwindung praktischer Hürden detaillierte Kenntnisse zu den Besonderheiten der ausländischen Rechtsordnung und neuesten Rechtsprechung. Insbesondere aktuelle Mechanismen der jeweiligen nationalen Rechtspolitik, welche Rechtsgrundsätze wie den ordre public als Werkzeug fiskalpolitischer Interessen zweckentfremden, müssen bei der Errichtung einer Stiftung für eine nachhaltige Nachfolgeplanung berücksichtigt werden.
In Liechtenstein tätige Juristen werden tagtäglich damit konfrontiert, internationale Regulierungen in die nachhaltige Nachfolgeplanung miteinzubeziehen. Eine qualifizierte Ausbildung, die rechtsvergleichende Kenntnisse und Kompetenzen in diesen Bereichen vermittelt, wurde an der Universität Liechtenstein mit dem „Executive Master of Laws im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht (LL.M.)“ massgeschneidert. Der Studiengang wurde bereits fünf Mal durchgeführt. Darüber hinaus ist ein Bewusstsein der aufgezeigten Anerkennungsproblematik im Ausland sowie ein reger Erfahrungsaustausch erforderlich, um für den Kunden bei der Strukturierung seines Vermögens Rechtssicherheit gewährleisten zu können.