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UN-Kaufrecht für liechtensteinische Industrieunternehmen

Am 13. Juni 2018 lud der Lehrstuhl für Gesellschafts‐, Stiftungs‐ und Trustrecht zur Tagung zum UN-Kaufrecht für liechtensteinische Industrieunternehmen an die Universität Liechtenstein ein.

Im Jahr 1988 trat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (sog. United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) in Kraft, welches auch als CISG oder UN-Kaufrecht bekannt ist. In ihrer Sitzung vom 29. Mai hat die Liechtensteinische Regierung den Bericht und Antrag betreffend den Beitritt zum Übereinkommen zuhanden des Landtags verabschiedet. Sollte der Landtag zustimmen, würden Kaufverträge in dieser Form Ende 2019 realisiert werden.

Im internationalen Handel ist das UN-Kaufrecht von erheblicher Bedeutung. Es ist auf grenzüberschreitende Warenkaufverträge anzuwenden, wenn beide Vertragsparteien ihre Niederlassung in einem Vertragsstaat des UN-Kaufrecht-Übereinkommens haben oder die auf den Vertrag anzuwendende Rechtsordnung die eines Vertragsstaates ist. Das UN-Kaufrecht regelt den Abschluss von Kaufverträgen über Waren und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers. Derzeit haben bereits 89 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Darunter befinden sich die meisten europäischen Länder und wichtige Handelspartner Liechtensteins.

Erfahrene Referentenrunde

Nach einer Einführung durch Prof. Dr. Francesco A. Schurr ging Patrick Ritter, Amtsleiter-Stellvertreter beim Amt für auswärtige Angelegenheiten und Leiter der Abteilung für Wirtschaft und Entwicklung, auf internationale Abkommen und ihre Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein ein. In weiterer Folge erläuterte Prof. Dr. Petra Butler, LL.M., Victoria University of Wellington, weshalb das UN-Kaufrecht ein wichtiges Instrument für international agierende Unternehmen darstellt. Weitere hochkarätige Referenten, wie Dr. Luca Castellani, Legal Officer, UNCITRAL, Prof. Avv. Maurizio Bianchini, M.C.J., LL.M., University of Padova, Hon.-Prof. Dr. Dietmar Czernich, LL.M. (NYU), CHG Rechtsanwälte und Mag. Eva-Maria Hämmerle, Marxer & Partner Rechtsanwälte beleuchteten weitere Fragestellungen im Zusammenhang mit Anwendungsbereich, Vor- und Nachteile des UN-Kaufrechts, Corporate Governance sowie die Anwendung des UN-Kaufrechts in der Internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Die Tagung wurde durch ein Referat von Prof. Dr. Andreas Furrer, LL.M. abgerundet, welcher seinen Vortrag möglichen Stolpersteinen bei der grenzüberschreitenden Vertragsgestaltung rund um Supply Chains und Smart Contracts widmete.

In der Podiumsdiskussion, bei welcher neben den bereits genannten Referenten MMag. Philipp Häusle und Dr. Sven Hollmann von der Hilti AG sowie Dr. Johannes Gasser, Gasser Partner Rechtsanwälte und Vorsitzender des Liechtensteinischen Schiedsvereins, den Teilnehmern für Fragen zur Verfügung standen, wurden Problemstellungen aus der Praxis behandelt sowie die Rolle von Schiedsgerichten im Zusammenhang mit dem UN-Kaufrecht diskutiert. Die Tagung fand traditionell ihren Abschluss in einem Apéro, welcher zum Gedankenaustausch und für weitere Diskussionen genutzt wurde.