Liechtenstein hat sich verpflichtet, den globalen Standard zum automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen ab 2016 anzuwenden und ab 2017 steuerlich relevante Daten an die Steuerverwaltungen anderer Staaten zu übermitteln. Mit dem Steuerseminar transferiert das Institut für Finanzdienstleistungen der Universität Liechtenstein Expertise direkt in die Praxis, um die Finanzplatzteilnehmer für Regulierungen fit zu machen.
Rund 160 Teilnehmende verfolgten gestern im Auditorium der Universität Liechtenstein Ausführungen von namhaften Referenten aus Verwaltung, Wissenschaft und Praxis zur Umsetzung des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Liechtenstein sowie zum Anwendungsbereich von Gruppenanfragen. Zur Eröffnung zeigte Prof. Dr. Martin Wenz zunächst die zentralen Schritte zur Einführung der AIA in Liechtenstein auf und ging auf die massgeblichen internationalen und liechtensteinischen Rechtsgrundlagen ein sowie weitere wichtige, ab 2016 in Kraft tretende Gesetzesänderungen. Darunter fallen etwa die novellierten Vorschriften zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten, die Erweiterung der möglichen Vortaten bei Geldwäscherei auf schwere Fiskaldelikte sowie die Ausdehnung der Fiskalrechtshilfe.
Prof. Dr. Martin Wenz von der Universität LIechtenstein erläutert Auswirkungen des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) für Liechtenstein.
Anschliessend erläuterten die Referenten die Zulässigkeit von Gruppenanfragen in Liechtenstein, in der Schweiz und in Österreich auf der Grundlage des internationalen Standards der OECD und der jeweiligen nationalen Durchführungsbestimmungen. Professor Wenz stellte fest, dass neben der Einführung des AIA zukünftig insbesondere auch Gruppenanfragen zu beachten sind. Die Auswirkungen des AIA auf liechtensteinische und ausländische Bankbeziehungen und Vermögensstrukturen wurden anhand von zahlreichen Fallbeispielen diskutiert, wobei überwiegend liechtensteinische und ausländische Stiftungen und deren Rechte und Pflichten innerhalb des AIA im Fokus standen. „Auch wenn der AIA den Ursprung in einem global gültigen Standard hat, bleiben eine grosse Zahl von Auslegungsfragen, die in den verschiedenen involvierten Staaten unterschiedlich beantwortet werden. Die Herausforderungen in diesem Zusammenhang bleiben gross“, versichert Jürg Birri von KPMG Zürich. Die Teilnehmenden nutzen immer wieder die Möglichkeit, Fragen und Diskussionsbeiträge zu diesem für Liechtenstein besonders wichtigen und praxisrelevanten Thema einzubringen.