uni.liThemaFinanceCompliance-Day 2017

Compliance-Day 2017

Am 09. Mai 2017 führte Prof. Dr. Francesco A. Schurr, Inhaber des Lehrstuhls für Gesellschafts‐, Stiftungs‐ und Trustrecht, zum vierten Mal den «Compliance-Day» an der Universität Liechtenstein durch. Im Fokus der Veranstaltung stand das Thema Whistleblowing.

Die Bedeutung von Whistleblowing ist in jüngster Vergangenheit stark angestiegen. Dabei geht es nicht darum, sensible Daten weiterzugeben, sondern Missstände in Unternehmen und die Offenlegung illegaler, illegitimer oder unmoralischer Praktiken aufzuzeigen.

Risikoerkenntnis und Verortung

Im ersten Teil der Veranstaltung widmete sich Prof. Dr. Roland Müller, Präsident des Aufsichtsrates der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, der extrinsischen und intrinsischen Motivation des Whistleblowings. Anhand eines konkreten Beispiels wurde aufgezeigt, dass die meisten Aufdeckungen zumeist Fälle wie Führungsstil, Arbeitsrechte, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz betreffen. Die Aufdeckung von Fehlverhalten und die frühzeitige Erkennung derselben bedeutet gleichzeitig auch eine Aufarbeitung interner Missstände. Mit Hilfe von Compliance-Systemen kann die Risikokommunikation gewährleistet und ein externes Whistleblowing verhindert werden. Aufgrund von EU-Finanzmarktregulierungen besteht eine EWR-rechtliche Verpflichtung Liechtensteins zur Errichtung von Whistleblowing-Systemen, um die Einhaltung von Regulierungen bestmöglich zu gewährleisten.

Hieran anknüpfend widmete sich das darauffolgende Referat dem Whistleblowing im Nachbarstaat Schweiz. MMag. Philipp Rosenauer, Manager, Legal FS Regulatory & Compliance Services, erläuterte dabei die gesetzgeberischen Entwicklungen im Schweizer Recht sowie auf internationaler Ebene (USA, UK, FR, D). Abgerundet wurde der erste Teil des Vormittagsprogramms mit dem Thema Whistleblowing und Öffentliches Recht. Prof. Dr. Nicolaus Raschauer, Propter Homines Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht, Universität Liechtenstein, ging dabei auf das Spannungsverhältnis zwischen amtlichen Geheimhaltungspflichten und dem Öffentlichkeitsinteresse ein. Aus verfassungsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Perspektive wurde die Bedeutung der Medien als „public watchdog“ kritisch beleuchtet. Prof. Raschauer betonte dabei, dass Personen zunächst interne Beschwerdeinstrumente nutzen müssten, um zuständige Stellen über mögliche Missstände zu informieren. Der Gang an die Öffentlichkeit ist als allerletzter Ausweg und nur dann zulässig, wenn keine anderen effektiven Mittel zur Abstellung von Missständen bestehen.

Im zweiten Teil des Vormittagsprogramms ging Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber, Lehrstuhl für Unternehmensrecht, Universität Salzburg auf die EU-rechtlichen Vorgaben im kapitalmarktrechtlichen Bereich ein. Welche Bedeutung Whistleblowing für einen Compliance-Officer hat, wurde anhand des Referats von Hubert Krattinger und Olaf von der Lage, Vorstandsmitglieder von SACO, näher erläutert.

Das Vormittagsprogramm wurde mit einer Podiumsdiskussion zum Thema: Whistleblowing – Fluch oder Segen? abgerundet. Den Teilnehmenden wurde dabei die Gelegenheit geboten, gemeinsam mit Experten die Vor- und Nachteile von Whistleblowing zu diskutieren.

Besonderheiten des Whistleblowing

Auf die Risiken beim Versagen des Whistleblowing und auf die dadurch auftretenden Imageschäden ging Dr. Wessely, Senatsvorsitzender am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, zum Auftakt des Nachmittagsprogramms ausführlich ein. Anschliessend wurden die strafprozessualen Folgen beim Whistleblowing näher durchleuchtet. Die Problemfelder wie Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, rechtswidrige Informationsgewinnung von Daten und Informationen wurden dabei ebenso aufgearbeitet, wie die strafrechtlichen Konsequenzen die bei falscher Verdächtigung bzw. Anschuldigungen auftreten.

Hinweisgebersysteme

Im letzten Teil der Tagung wurde besonderes Augenmerk auf verschiedene Hinweisgebersysteme, deren Adaptierung sowie Erfahrungswerte mit Hinweisgebersystemen in der Anwendungspraxis gelegt.