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44. Rechtsprechtag

Der Lehrstuhl für Gesellschafts‐, Stiftungs‐ und Trustrecht der Universität Liechtenstein veranstaltete am Dienstag, 16. Januar 2018, den 44. Rechtsprechtag zum Thema „Recht des Versicherten zur freien Wahl des Rechtsanwalts“ sowie „Neuste europäische Rechtsprechung und Trends zum Schutz von Investoren im EWR-Binnenmarkt“.

Recht des Versicherten zur freien Wahl des Rechtsanwalts

Im ersten Teil der Veranstaltung widmete sich Dr. iur. Wilhelm Ungerank, LL.M., Richter am Fürstlichen Obergericht, Vaduz, der kürzlich ergangenen Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs zum Recht des Versicherten auf freie Wahl des Rechtsanwalts. Die Entscheidung ist von wesentlicher Tragweite. Die gängige Praxis vieler Versicherungsunternehmen sah bis dato meist eine Ausschlussklausel für Versicherungsleistungen vor, die bei freier Wahl des Rechtsanwalts zum Tragen kam und zur Folge hatte, dass die Versicherung ihrerseits keine Leistungen erbringen musste. Diesbezüglich erfolgte eine deutliche Klarstellung seitens des EFTA-Gerichtshofs. Eine Versicherung kann die Deckung nur dann verweigern, wenn die Klagsführung keine Erfolgschancen hat (d.h. wenn die Erfolglosigkeit ohne nähere Prüfung der Angriffsmittel objektiv erkannt werden kann).

 

Neueste europäische Rechtsprechung

Im Anschluss daran referierte Dr. Luigi Malferrari, LL.M. (Harvard), Mitglied des Juristischen Dienstes, Europäische Kommission, Brüssel, über die neueste europäische Rechtsprechung zur Sitzverlegung einer Gesellschaft/eines Trusts innerhalb des EWR. Der Referent ging dabei insbesondere auf die Entscheidungen Panayi und Polbud ein. In weiter Folge wurde besprochen, welche Grenzen das EWR-Binnenmarktrecht für die nationale Steuerhoheit in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug vorsieht. Der letzte Teil seines Vortrags widmete sich der Frage, ob eine ausländische Behörde Auskünfte von einer in Liechtenstein ansässigen Gesellschaft verlangen kann.

 

Platz für Diskurs und anregende Fragen

Der 44. Rechtsprechtag wurde durch eine Podiumsdiskussion mit den Referenten des Tages und Dr. Andrea Entner-Koch, LL.M. (Brügge) Leiterin, Stabsstelle EWR (SEWR), Vaduz, abgerundet, an denen sich die Teilnehmenden mit Fragen aus der eigenen Praxis an der Diskussion beteiligen konnten.