Voraussetzungen
Fristgerechte Einreichung der Dokumente
Studierende des Studiengangs BSc Business Administration müssen 20 ECTS des 1. Regelsemesters bereits erbracht und das 2. Semester zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen haben.
Studierende des Masterstudiengangs Finance absolvieren das Auslandssemester im 3. Semester ihres Studiums.
Studierende des Masterstudiengangs Information Systems können während dem 2. Semester ein Auslandssemester absolvieren.
Studierende des Bachelorstudiengangs Architektur können während dem 5. Semester ein Auslandssemester absolvieren.
Studierende des Masterstudiengangs Architektur können während dem 2. oder 3. Semester ein Auslandssemester absolvieren.
Anmeldung
1. März für Aufenthalte im folgenden Wintersemester.
14. September für das folgende Sommersemester.
Teilnahme
Du bewirbst dich beim International Office um einen Auslandsstudienplatz aus der Liste der Partneruniversitäten, mit denen die Universität Liechtenstein einen Vertrag abgeschlossen hat. Bitte beachte, dass drei Destinationen als Auswahl verlangt werden.
Bewerbungsprozess - Mobility Online
Hier kannst du dich für ein Auslandssemester an einer unserer Partneruniversitäten bewerben. Das Programm führt dich durch alle relevanten Punkte.
Erstanmeldung für Studierende:
Bitte zuerst als Student anmelden: Login
Log-in für bereits in Mobility Online registrierte Studierende:
Mobility Online – Login Bewerbungsprozess
Zuteilungskriterien
Die Abstimmung zwischen dem Studiengangsleiter und dem International Office über die Nominierung der KandidatInnen erfolgt entsprechend folgender Kriterien:
• Studienerfolg
• Abgeschlossene Semester
• Sprachraum
• Zielland
• Soziales Engagement
Für Architekturstudierende gelten folgende Anforderungen. Alle hier erwähnten Dokumente müssen bis 1. März (WS) resp. 14. September (SS) eingereicht werden.
Nach erfolgter Zuteilung erfolgt ein gesonderter Anmeldeprozess bei der jeweiligen Partneruniversität mit eigenen Anmeldefristen.
Studienvertrag
Jede/r Studierende wählt Kurse an der Partneruniversität und überträgt sie auf den Studienvertrag im Mobility Online. Die Verantwortlichen der jeweiligen Studiengänge bestätigen mit ihrer Unterschrift die Modulauswahl. Mindestens 15 ECTS Punkte müssen anerkannt werden für einen Anspruch auf ein Erasmus+-Stipendium, maximal 30 ECTS Punkte pro Semester dürfen erreicht werden.
Im Falle einer Kurskorrektur vor Ort müssen die Änderungen noch während des Auslandssemesters mit den Verantwortlichen des Fachbereichs neu abgestimmt werden.
Standardmässig werden die externen Studienleistungen mit den ECTS Punkten als «anerkannt» im Notenauszug oder Diploma Supplement ausgewiesen. Leitfaden zur Anerkennung von Studienleistung
Online Linguistic Support (OLS)
Vor dem Antritt des Auslandssemesters ebenso wie nach Beendigung desselben musst du einen OLS-Sprachtest durchführen. Die Einladung zum Sprachtest wird dir automatisch per Mail vom OLS-System verschickt. Die EU bietet zudem über die OLS-Plattform kostenfreie Online-Sprachkurse an.
Anleitung_Online Language Support (OLS)
HousingAnywhere
Normalerweise stellt die jeweilige Partneruniversität Zimmer in Studentenwohnheimen zur Verfügung. In manchen Fällen ist man jedoch auf den freien Wohnungsmarkt angewiesen.
Um deine Unterkunft vor deiner Ankunft zu buchen, empfiehlt die Universität Liechtenstein HousingAnywhere, die internationale Wohnplattform für mobile Talente.
Um einen Rabatt von 20 % auf die Buchungsgebühr, ein VIP-Profil der Universität Liechtenstein und bevorzugten Zugang zu den Angeboten in der Stadt Ihres Interesses zu erhalten, melden Sie sich hier an: https://housinganywhere.com/Vaduz--Principality-of-Liechtenstein/university-of-liechtenstein/sign-up.
Informationen zur Wohnungssuche findet ihr auf der Seite "Wie es funktioniert". Benötigt ihr weitere Informationen oder habet ihr eine konkrete Frage? Sendet eine E-Mail an vip@housinganywhere.com
Erasmus+ Stipendium
Für Studienaufenthalte in Europa hast du Anspruch auf ein Erasmus+-Mobilitätsstipendium, welches von der Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBA) im Rahmen des Programmes Life Long Learning der Europäischen Union zur Verfügung gestellt und durch das International Office ausbezahlt wird.
Die Anträge für das Stipendium müssen bis zum 15. Juni (Wintersemester) respektive 15. November (Sommersemester) im International Office vorliegen.
Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 606.- pro Monat für die Ländergruppe 1.
Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 550.- pro Monat für die Ländergruppe 2 und 3.
Reisekostenunterstützung: Der Zuschuss Reisekosten errechnet sich auf Grundlage der Entfernung zwischen dem Herkunftsort der Teilnehmenden und der Aufnahmeeinrichtung.
Studierende mit Beeinträchtigung oder geringeren Chancen bzw. auch Studierende mit Kind(ern) können eine zusätzliche Finanzhilfe von EUR 250.- pro Monat beantragen.
Erasmus+ International
Mit der Programmgeneration Erasmus+ können auch Aufenthalte an ausgewählten Hochschulen ausserhalb von Europa gefördert werden.
Das Stipendium beträgt aufgrund der Distanz EUR 700.- pro Monat und zusätzlich werden Reisekosten gefördert.
Erasmus+ Stipendium Kurzzeitmobilitäten
Studierende, die aufgrund ihres Studiums oder ihrer Lebensumstände keinen regulären Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt absolvieren können, haben die Möglichkeit einer Kurzzeitmobilität, die durch eine virtuelle Komponente ergänzt wird. Kurzzeitmobilitäten können in Programm- und Partnerländern weltweit absolviert werden. Die Studienleistungen, die sie im Rahmen der physischen und virtuellen Mobilität erbringen, erkennt die Heimathochschule an, sofern sie dem vorher vereinbarten Learning Agreement entsprechen.
Dauer von Kurzzeitmobilitäten
Erasmus+ fördert Kurzzeitmobilitäten mit einer Dauer von fünf bis 30 Tagen, die durch eine virtuelle Komponente ergänzt werden. Doktoratsstudierende haben darüber hinaus die Möglichkeit Kurzzeitmobilitäten auch ohne virtueller Komponente zu absolvieren.
Fördersätze für Kurzzeitmobilitäten mit Erasmus+
Die Förderung beträgt EUR 79.- pro Tag für die ersten 14 Aufenthaltstage und EUR 56.- pro Tag für die restlichen Aufenthaltstage (bis max. 30 Tage). Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine zusätzliche Förderung.
Reisekostenunterstützung: Der Zuschuss Reisekosten errechnet sich auf Grundlage der Entfernung zwischen dem Herkunftsort der Teilnehmenden und der Aufnahmeeinrichtung.
Erasmus+ Blended Intensive Programmes
Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIPs) sind Lehr-/Lernelemente, die gemeinsam von mehreren Universitäten durchgeführt werden und die virtuellen Komponenten mit einer physischen Kurzzeitmobilität (mind. 5 Tage – max. 30 Tage) kombinieren.
Studierende erhalten für die Kurzzeitmobilität im Rahmen des BIPs ein Erasmus+ Stipendium.
- physische Mobilität: 5-14 Tage – EUR 79.- /Tag
- physische Mobilität: 15-30 Tage – EUR 56.- /Tag
Reisekostenunterstützung: Der Zuschuss Reisekosten errechnet sich auf Grundlage der Entfernung zwischen dem Herkunftsort der Teilnehmenden und der Aufnahmeeinrichtung.
Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen (Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung):
- physische Mobilität: 5-14 Tage – EUR 100.-
- physische Mobilität: 15-30 Tage – EUR 150.-
Studienaufenthalt ausserhalb Europas
Ausserhalb Europas haben wir zahlreiche Partnerhochschulen, die für ein Semester besucht werden können. Die Studiengebühren müssen an der Partneruniversität nicht bezahlt werden («tuition-fee waiver»), sie werden weiterhin an der Heimatuniversität entrichtet.
Freemover
Studierende, die ausserhalb der Austauschprogramme der Universität Liechtenstein im Ausland studieren möchten («freemover»), organisieren den Studienaufenthalt an einer Hochschule ihrer Wahl selbst.
In diesem Fall müssen die Studiengebühren an der gewählten Hochschule bezahlt werden, die je nach Zielland und Studiengang beträchtlich höher sein können. Die Studiengebühren an der Heimatuniversität können auf Anfrage für diesen Zeitraum erlassen werden.
Ein Freemover-Auslandssemester kann genauso für das Studium angerechnet werden wie ein Erasmus+ Auslandsaufenthalt. Voraussetzung dafür ist, dass die Kurse vorab mit dem jeweiligen Studiengangsmanager besprochen werden.
Geregelter Modulaustausch UNILI - RWF UZH
Die Kooperation zwischen der Universität Liechtenstein (UNILI) und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) ermöglicht Studierenden des MSc Finance und MSc Entrepreuneurship einen geregelten Modulaustausch zu absolvieren. Ein geregelter Modulaustausch bedeutet, dass Studierende der Universität Liechtenstein an der Partnerinstitution, Module aus einem vordefinierten Modulkatalog absolvieren können, sofern diese oder Module mit ähnlichem Inhalt nicht bereits an der Universität Liechtenstein absolviert wurden.
Teilnahmevoraussetzung
Diese Kooperation bezieht sich ausschliesslich auf Studierende der Masterstudiengänge «Finance» und «Entrepreneurship».
Bewerbung
Herbstsemester: Bewerbung bis 1. April
Frühlingssemester: Bewerbung bis 5. September
Studierende bewerben sich über Mobility Online. Mehr Informationen dazu sind hier verfügbar.
Modulkatalog
Folgende Module des MLaw UZH können absolviert werden.
Grenzübergreifende Modulmobilität Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee
Studierende der Universität Liechtenstein können pro Semester eine Lehrveranstaltung bzw. ein Modul an einer der Partnerhochschulen des Wissenschaftsverbunds belegen. Dabei profitiert man von einer enormen Vielfalt von Fächern, Fachbereichen und spezifische Lehrveranstaltungen
Bewerbung
Herbstsemester: Bewerbung bis 30. April
Frühlingssemester: Bewerbung bis 30. September
Weitere Informationen dazu sind hier verfügbar.
MILSA
Für Auslandsstudierende ist das Fakultätsübergreifende Wahlfach MILSA – Mentoring Intercultural Learning Through Study Abroad - verpflichtend. In diesem Modul wirst du vorbereitet, begleitet und lernst im Anschluss an den Aufenthalt, wie du deinen Auslandaufenthalt am besten umsetzt in Form von Bewerbungsgesprächen etc. Das FÜW ergibt 3 ECTS. Beginnen wird es de facto erst Ende Semester (vor Antritt des Auslandsaufenthaltes) mit einem Workshop, danach finden online Interviews während deinem Auslandsaufenthalt und im Anschluss daran ein Coming Home Workshop statt.
Sobald deine Zuteilung zum Studienplatz im Ausland erfolgt ist, wirst du automatisch für MILSA angemeldet. Bitte beachte für deine Planung das Datum des ersten Workshops.
Verlängerung
Eine Verlängerung des Auslandsaufenthaltes ist möglich, sofern das Stipendienkontingent noch nicht ausgeschöpft ist. Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens einen Monat vor Beendigung des bereits bewilligten Studienaufenthaltes beim International Office eingereicht werden.
Absage
Sollte das Auslandssemester (Wintersemester) nach dem 1. Juni des jeweiligen Jahres abgesagt werden, wird für den Organisationsaufwand ein Betrag von CHF 200.- in Rechnung gestellt. Für eine Absage für das Sommersemester gilt der 1. Dezember.
Folgende Gründe werden gegen Vorlage einer Bestätigung für eine Absage akzeptiert: schwerwiegende Krankheit, Todesfall in der Familie, Schwangerschaft. Sollte das Auslandssemester bereits organisiert sein, der/die Studierende tritt es jedoch nicht an, fällt ebenfalls eine Gebühr von CHF 200.- an.
Nach dem Aufenthalt
Um dir die 2. Rate des Stipendiums auszahlen zu können, benötigen wir:
- Confirmation of stay (Mobility online)
- Transcript of Records
- Abschlussbericht (Mobility online)
- OLS-Sprachtest: Einladung wird direkt vom OLS-System per Mail verschickt.
- EU-Fragebogen für die Europäische Kommission. Der Link dazu wird direkt von der EU-Datenbank verschickt.
Erasmus+ App
Der Reiseführer für den Auslandaufenthalt!
Die Erasmus+ App begleitet dich vor, während und nach deinem Auslandaufenthalt mit nützlichen Informationen und Funktionen:
- Checklisten, die dich durch die wichtigsten Meilensteine führt
- Push-Notifications mit wichtigen Informationen von Heimat- und Gasthochschulen
- Aktualisierungen des Status des Online-Learning Agreement (OLA)
- Nützliche Tipps von anderen Erasmus+ Teilnehmern und die Möglichkeit, eigene Inhalte zu teilen
- Informationen über relevante Veranstaltungen und Aktivitäten
- Verbindung zum Online Linguistic Support (OLS)
- Informationen über weitere Erasmus+ Programmaktivitäten
Hier findest du weitere Informationen und kannst die App herunterladen: https://erasmusapp.eu
ESN – Erasmus Student Network
ESN Liechtenstein ist Teil einer der grössten interdisziplinären studentischen Assoziationen, welche in 40 Ländern Europas mit über 500 Sektionen vertreten ist. Das Ziel ist es, internationalen Studierenden bei ihrem Aufenthalt in Liechtenstein Gelegenheiten für interkulturelle Begegnungen zu bieten im Sinne von „Studenten helfen Studenten“.
ESN bietet Hilfe für Neuankömmlinge während der Einführungswoche und unterstützt den Integrationsprozess durch organisierte kulturelle Events und Ausflüge, sowie mit weiteren Veranstaltungen und Partys. Dadurch soll unseren Gästen die liechtensteinische Kultur näher gebracht und die Kontaktaufnahme mit den lokalen Studierenden erleichtert werden.
Grundsätzlich werden bei ESN Liechtenstein immer motivierte neue Studierende gesucht, die Spass daran haben, sich in Projekten zu engagieren und ankommenden Studierenden einen schönen Aufenthalt zu bescheren. Wer dabei unterstützt, hat dann den grossen Vorteil, auch bei der eigenen Auslandssemesterwahl bevorzugt seine Erstwahl zu erhalten, wenn er/sie sich engagiert.
ESNcard
Kleine Karte – große Sache: Die ESNcard ist eine Mitgliedskarte für alle ESN Mitglieder und internationale Studierende, mit welcher sie sich als Teil des ESN-Netzwerkes ausweisen können. Alle Besitzer der ESNcard erhalten in teilnehmenden Städten besondere Konditionen in Geschäften, Lokalen oder vergünstigte Übernachtungsangebote. Die ESNcard wird von den ESN-Sektionen vor Ort vertrieben, gilt jedoch international. Die Karte kostet CHF 15 und kann im International Office bezogen werden.
Nebst internationalen Vergünstigungen (10% und 1 Freigepäck für 8 Flüge mit Ryan Air, 35% auf Logitech Hardware, Flix Bus Vergünstigungen und 10% auf International Hosteling Hostels etc.) profitierst du von lokalen Rabatten in Liechtenstein und Österreich.