Beinahe jedes zweite Ehepaar in der Schweiz und in Liechtenstein lässt sich scheiden. Dabei stehen die Betroffenen gerade im Zusammenhang mit der Unterhaltszahlung oft vor grossen Problemen. Wie wird diese bemessen? Wie lange ist sie fällig? Der 10. Rechtsprechtag am 16. November um 18 Uhr an der Hochschule Liechtenstein befasst sich mit allen Fragen rund um den nachehelichen Ehegattenunterhalt. Referent ist der ehemalige St. Galler Kantonsrichter Rolf Vetterli
„Für den nachehelichen Unterhalt gibt es keine klaren Regeln mehr“, sagt Rolf Vetterli. Bis vor kurzem galt beim nachehelichen Unterhalt, dass der Mann seinen Einkommensüberschuss mit der Frau teilen muss. Das oberste Gericht hat aber diese Regel für nicht anwendbar erklärt. Was das heisst, hat das Bundesgericht offengelassen. „Wir wissen im Moment nicht, was bei einer Scheidung gilt. Das hat zu einer Verunsicherung aufseiten der Gerichte geführt, und auch für die Betroffenen selbst ist jetzt nicht mehr klar, was sie erwartet“, so Vetterli in einem Interview mit dem „Tagesanzeiger“.
Die neuere Praxis des Schweizerischen Bundesgerichts zum nachehelichen Unterhalt hat viele Rechtsanwälte beträchtlich verunsichert. Da die liechtensteinischen Gerichte sich an der schweizerischen Gerichtspraxis zum nachehelichen Ehegattenunterhalt orientieren, hat dies auch direkten Einfluss auf die liechtensteinische Praxis.. An der Hochschule Liechtenstein wird Rolf Vetterli im Sinne einer Auslegeordnung die Unterhaltsgründe und Bemessungsmethoden darstellen, an Fallbeispielen erörtern sowie auf die möglichen Auswirkungen auf Liechtenstein näher eingehen. Der Abend richtet sich an Rechtsanwälte und an Personen, die mit dem nachehelichen Ehegattenunterhalt befasst sind.