„Steuerforum Liechtenstein 2015“ zu den Themen Automatischer Informationsaustausch (AIA) und Regularisierung begangener Steuerdelikte durch Steuerpflichtige und durch deren Finanzintermediäre.
Am 01. Oktober 2015 fand an der Universität Liechtenstein das dritte „Steuerforum Liechtenstein 2015“ des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Internationales und Liechtensteinisches Steuerrecht statt. Der Lehrstuhlinhaber, Prof. Dr. Martin Wenz, verdeutlichte bereits zu Beginn des Steuerforums, dass die auf Liechtenstein zukommenden und zwingend notwendigen Reformmassnahmen auf nationaler sowie multinationaler Ebene von immenser Bedeutung für den Industrie- und Finanzplatz Liechtenstein sind. Die Aktualität und Brisanz der Themen zeigt sich nicht zuletzt an der ausserordentlich hohen Teilnehmerzahl von rund 150 Teilnehmenden.
AIA als neuer „globaler“ Standard?
Zu Beginn des Steuerforums hat Prof. Dr. Martin Wenz die aktuellen Entwicklungen betreffend den automatischen Informationsaustausch und Gruppenanfragen aufgezeigt und erläutert. Die internationalen Anforderungen führen zu komplexen und weitreichenden Reformmassnahmen für den Finanzplatz Liechtenstein. Hierzu zählen die Umsetzung und Durchführung des Automatischen Informationsaustausches (AIA) auf Basis bilateraler und multilateraler Abkommen sowie ggf. darauf basierenden Vereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden. Durch die Unterzeichnung der Multilateralen Amtshilfekonvention (MAK) und des Mulilateral Competent Authority Agreements (MCAA) als „Early Adopter-Staat“ sowie die Umsetzung des liechtensteinischen AIA-Gesetzes verdeutlicht Liechtenstein die sofortige Bereitschaft, die notwendigen Reformmassnahmen einzuleiten und die damit einhergehenden Herausforderungen für alle Akteure des Finanzplatzes anzunehmen.
Des Weiteren zeigte Prof. Dr. Martin Wenz den auf Liechtenstein zukommenden Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Geldwäscherei und der Fiskalrechtshilfe auf. Die Änderungen und Ergänzungen des liechtensteinischen Steueramtshilfegesetzes, des liechtensteinischen Strafgesetzbuches, der 4. Geldwäschereirichtlinie sowie des Rechtshilfegesetzes sind mit der notwendigen Akribie und Sorgfalt umzusetzen und zu beachten, um auch in Zukunft als international anerkannter und attraktiver Industrie- und Finanzplatz wahrgenommen zu werden.
Regularisierung begangener Steuerdelikte durch Steuerpflichtige und durch deren Finanzintermediäre in Deutschland, Griechenland, Italien, Österreich und der Schweiz
Namhafte Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis erläuterten und diskutierten anhand von Fachvorträgen sowie mithilfe praxisnaher Fallbeispiele, welche Besonderheiten und Anforderungen im Rahmen der Selbstanzeigepraxis in den Ländern Deutschland, Griechenland, Italien, Österreich und der Schweiz zu beachten sind.