Der Universitätsrat weist die Anschuldigungen der ehemaligen Rektorin zurück. In der dargestellten Form sind sie persönlichkeitsverletzend und kreditschädigend.
Bei dem von Frau Baumöl eingeleiteten Verfahren gegen die Universität handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen. Die ehemalige Rektorin hat am 6. April 2021 ihr Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt und ihre einzige geschuldete Arbeitsleistung als Rektorin, niedergelegt und dies auch gegenüber dem Ministerium kommuniziert.
Im gegenständlichen Gerichtsverfahren wurde bisher nur Frau Baumöl als Klägerin einvernommen; die Universität konnte bislang nicht einmal das ihr zustehende Fragerecht ausüben. Die Mitglieder des Universitätsrates, Mitglieder des Rektorats, aber auch weitere von der Universität angebotene Zeugen, u.a. Mitarbeiter der Universität wurden bislang vom Gericht nicht einvernommen. In den nächsten Verhandlungen werden diese Einvernahmen erfolgen, sodass sich der derzeit unvollständige und einseitig berichtete Sachverhalt vervollständigen wird. Der Universitätsrat wird dem Gerichtsverfahren in der Öffentlichkeit nicht vorgreifen, um die Interessen der Universität zu wahren.