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Landtag stimmt Staatsbeitrag für Universität Liechtenstein zu


Der Landtag des Fürstentums Liechtenstein hat den Bericht und Antrag der Regierung zur Gewährung eines Staatsbeitrags an die Universität Liechtenstein knapp angenommen.


Der Landtag des Fürstentums Liechtenstein hat in seiner Sitzung vom 6. November 2013 den Bericht und Antrag der Regierung zur Gewährung eines Staatsbeitrags an die Universität Liechtenstein knapp mit 13 zu 12 Stimmen angenommen. 

Somit wird der Beitrag des Landes für die Bereiche Lehre, Forschung (Basisbeitrag) sowie Mieten, Betrieb und Unterhalt für die Jahre 2014, 2015 und 2016 pauschal CHF 13,8 Mio. betragen. Die Dotierung des Forschungsförderungsfonds beläuft sich auf CHF 1 Mio.

Vor dem Hintergrund der rigiden Sparmassnahmen im Lande geben die gesprochenen stagnierenden Staatsbeiträge eine gewisse Planungssicherheit, zwingen die Universität Liechtenstein aber auch, äusserst sparsam und haushälterisch mit den Mitteln umzugehen.

Landtagsdiskussion als Aufzeichnung

Die Landtagsdiskussion vom 6. November 2013 ist als Aufzeichnung online verfügbar. Traktandum 12 betrifft die Gewährung des Staatsbeitrags.



Fotos: Landtag des Fürstentums Liechtenstein