Der legale Finanz- und Wirtschaftskreislauf wird häufig zu Zwecken von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ausgenutzt. Derartige kriminelle Aktivitäten können die Reputation von Unternehmen schädigen und die Integrität des gesamten Finanzplatzes erschüttern. MONEYVAL bewertet die Wirksamkeit der Systeme seiner Mitgliedstaaten zur Bekämpfung dieser Straftaten.
Im Zuge des letzten MONEYVAL-Berichtes 2022 hat das Fürstentum Liechtenstein sehr gut abgeschnitten. Der Bericht stellte fest, dass das Land ein hohes Mass an Effektivität bei der Erkennung und Bekämpfung von Geldwäscherei- und Terrorismusrisiken zeigt. In diesem Sinne leistet der einzigartige Intensivkurs «Anti-Money Laundering» einen wichtigen Beitrag für die Sensibilisierung für Strafbarkeitsrisiken und die Zusammenarbeit von Finanzdienstleistern und Behörden. Weiters bietet er umfassende Kenntnisse betreffend die Prävention und Repression von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung und trägt so wesentlich zur Weiterbildung in diesem Bereich bei.
12 Vorträge boten Einblicke
Nach der Begrüssung der ReferentInnen und TeilnehmerInnen durch Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M., wurde in 12 Vorträgen auf verschiedenste Themen rund um das Phänomen Geldwäscherei eingegangen. Den Beginn machte Dr. Alexander Putzer, MBA (Head Governance & Compliance, LGT Bank AG, Vaduz) mit einem Vortrag über «MONEYVAL – Daten & Fakten».
Danach gab Mag. iur. Philipp Röser (FMA Liechtenstein) einen Einblick in aktuelle internationale regulatorische Entwicklungen und die Rolle der Finanzmarktaufsicht.
Lic. rer. pol. Esther Aggeler, Analytikerin bei der Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU) Liechtenstein, erläuterte anschliessend praxisnah die Mitteilungspflichten bei «Verdacht auf Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung oder organisierte Kriminalität», sowie daran geknüpft die Konsequenzen der (Nicht-)Erstattung von Verdachtsmitteilungen.
Lic. iur. Michael Schöb, Leiter der Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU) Liechtenstein, knüpfte mit einem aktuellen Überblick über die Bestimmungen des Sanktionswesens an, die angesichts des Krieges in der Ukraine und der Sanktionen gegen Russland besondere aktuelle Relevanz haben.
Bei einem kleinen Get-Together mit Apéro fand der erste Kurstag einen geselligen Ausklang.
Der zweite Tag widmete sich dem Thema «Strafbarkeitsrisiken bei Verstössen gegen Vorschriften des Sorgfaltspflichtgesetzes». Mag. iur. Daniel Gehri, FMA Liechtenstein, referierte über die Verwaltungsstrafbestimmungen des SPG und ging dabei auf die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ein.
Dr. iur. Michael Jehle, Fürstliches Landgericht Liechtenstein, folgte mit Ausführungen zu den Justizstrafbestimmungen des SPG und schloss dann zusammen mit Mag. iur. Wolfgang Walch, Kommissariat Wirtschaftskriminalität der Landespolizei Liechtenstein, den zweiten Tag mit einer «Tour d’horizon» aus Praktikersicht ab.
Der dritte Tag begann mit Ausführungen zu Strafbarkeitsrisiken nach § 165 StGB, vorgetragen von Prof. Univ.-Prof. Dr. Severin Glaser, Professor für Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Leopold-Franzens-Universität, Innsbruck. Danach hielt Prof. Dr. Rolf H. Weber, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Zürich, einen Vortrag zum Thema «Compliance und Datenschutz».
Das Thema des vierten und letzten Tages des Intensivkurses war «Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung im digitalen Zeitalter». Mag. Stefan Moser, Head Group Investment Compliance, Deputy Head Group Compliance & Operational Risk bei VP Bank AG, begann mit einem Vortrag zu «KI-Methoden und Machine Learning in der Unternehmens-Compliance».
Lic. oec. publ. Sébastien Caduff, épiphany AG, referierte anschliessend zum Thema «Herausforderung und Chance Kryptowährung».
Den Abschluss des Intensivkurses machte Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou mit Erläuterungen zu den Strafbestimmungen der organisierten Kriminalität und Terrorismusfinanzierung sowie der Strafbarkeit juristischer Personen.
Der Intensivkurs findet in Kooperation mit dem Liechtensteinischen Bankenverband, der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA), der Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU), der Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein und der Liechtensteinischen Treuhandkammer (THK) statt.
Die Materie des Intensivkurses wird im Executive Master of Laws (LL.M.) im Wirtschaftsstrafrecht in den einschlägigen Modulen umfassend und wissenschaftlich vertieft erläutert und behandelt. www.uni.li/aml