Durch den Wandel der Familienstrukturen gewinnt das Thema der sozialen Sicherung von Konkubinatspaaren an Bedeutung. So ist die relative Zahl der Eheschliessungen seit 1969 um rund 50% gesunken und Ehen sind brüchiger geworden. Hingegen steigt die Zahl der Konkubinatspaare und die Zahl der Kinder, welche in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften geboren werden.
Durch diesen Wandel sind Frauen besonders betroffen. Sie leisten einen Grossteil der unbezahlten Care-Arbeit, der oftmals mit einer Reduktion oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit einhergeht. Da ein tieferes Erwerbseinkommen tiefere Pensionseinkommen zu Folge hat, sind Frauen im Alter einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt. Dieses Risiko verstärkt sich bei nicht-verheirateten Frauen, da wichtige sozialversicherungsrechtliche Ausgleichsregelungen (wie bspw. das Splitting der Altersguthaben, Hinterbliebenenrenten) an den Zivilstand der Ehe geknüpft sind. Andererseits werden bei Konkubinatspaaren die AHV-Renten nicht bei 150% plafoniert, was wiederum zu vergleichsweise höheren Pensionseinkommen führt. Insgesamt ist die Solidarität innerhalb der AHV bei verheirateten Paaren deutlich stärker ausgeprägt als bei Konkubinatspaaren.
Die vorgestellten Ergebnisse wurden im Rahmen des Erasmus+-Projektes ecoMOD – capacity building in environmental and economic policy modelling and data analysis (Project: 2023-1-LI01-KA220-HED-000157594) erarbeitet.