Beim ausserordentliche Rechtssprechtag am 29. November um 18 Uhr referiert Prof. Dr. Carl Baudenbacher, Präsident des EFTA-Gerichtshofes, Luxemburg. Themen sind Fragen zur Niederlassungsfreiheit und zur Wohnsitzerfordernis, wobei auch eine brandaktuelle, noch hängige Rechtssache behandelt wird.
Der ausserordentliche Rechtssprechtag am 29. November um 18 Uhr an der Hochschule Liechtenstein steht ganz im Zeichen des Themas „Liechtenstein und der EFTA Gerichtshof“. Referent ist Prof. Dr. Carl Baudenbacher, Präsident des EFTA-Gerichtshofes, Luxemburg, und Ordinarius an der Universität St. Gallen.
Carl Baudenbacher wird die, insbesondere für Liechtenstein relevante Rechtsprechung des EFTA-Gerichtshofs darstellen und mit den Teilnehmenden diskutieren. Dabei wird es vornehmlich um Fragen zur Niederlassungsfreiheit und zur Wohnsitzerfordernis gehen, wobei auch eine brandaktuelle, noch hängige Rechtssache thematisiert werden wird. Neben aktueller Judikate widmet sich Carl Baudenbacher besonders der Möglichkeiten des Vorabentscheidungsverfahrens. Drei liechtensteinische Gerichte haben bis dato insgesamt 10 Vorabentscheidungsersuchen an den EFTA-Gerichtshof gestellt.
Das Vorabentscheidungsverfahren ist für alle Praktiker die häufigste Form der Begegnung mit dem EFTA-Gerichtshof, weshalb der Ausserordentliche Rechtsprechtag für all diese Personen fast ein Muss darstellt, um das entsprechende Fachwissen auf den neuesten Stand zu bringen und die Möglichkeit zu nutzen, offene Fragen mit Carl Baudenbacher direkt zu diskutieren.
Carl Baudenbacher wird die, insbesondere für Liechtenstein relevante Rechtsprechung des EFTA-Gerichtshofs darstellen und mit den Teilnehmenden diskutieren. Dabei wird es vornehmlich um Fragen zur Niederlassungsfreiheit und zur Wohnsitzerfordernis gehen, wobei auch eine brandaktuelle, noch hängige Rechtssache thematisiert werden wird. Neben aktueller Judikate widmet sich Carl Baudenbacher besonders der Möglichkeiten des Vorabentscheidungsverfahrens. Drei liechtensteinische Gerichte haben bis dato insgesamt 10 Vorabentscheidungsersuchen an den EFTA-Gerichtshof gestellt.
Das Vorabentscheidungsverfahren ist für alle Praktiker die häufigste Form der Begegnung mit dem EFTA-Gerichtshof, weshalb der Ausserordentliche Rechtsprechtag für all diese Personen fast ein Muss darstellt, um das entsprechende Fachwissen auf den neuesten Stand zu bringen und die Möglichkeit zu nutzen, offene Fragen mit Carl Baudenbacher direkt zu diskutieren.