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Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Alexandra Butterstein, LL.M.

In feierlichem Rahmen hielt Prof. Dr. Alexandra Butterstein, LL.M. am 4. Juni 2024 ihre Antrittsvorlesung als Professorin für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht im Auditorium der Universität Liechtenstein. Rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus dem In- und Ausland sowie externe Gäste und Studierende, waren anwesend, um diesem bedeutenden Ereignis beizuwohnen.

Prof. Dr. Alexandra Butterstein, LL.M., ist seit April 2023 Inhaberin der Professur für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht an der Universität Liechtenstein. Diese Professur hatte sie seit Oktober 2019 vertreten, nachdem Univ.-Prof. Dr. Francesco A. Schurr einen Ruf an die Universität Innsbruck annahm. Bereits seit dieser Zeit hat Prof. Alexandra Butterstein die Agenden der Professur, die des Instituts für Wirtschaftsrecht als Institutsleiterin und sodann als Dekanin der Liechtenstein Business Law School massgeblich geprägt und weiterentwickelt. Neben ihrer Aufgabe als Dekanin ist Prof. Alexandra Butterstein seit 2023 ebenso Mitglied des Rektorats. Im Jahr 2023 habilitierte sie sich mit ihrer Arbeit zur grenzüberschreitenden Umstrukturierung von Stiftungen und erhielt damit die Lehrbefugnis in der Fächerkombination Handels- und Gesellschaftsrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung.

Die Antrittsvorlesung wurde von Dr. Christian Frommelt, Rektor der Universität Liechtenstein, eröffnet. In seinen einleitenden Worten begrüsste er die zahlreichen Gäste im vollbesetzten Auditorium und wies auf die akademische Bedeutung einer Antrittsvorlesung für neuberufene Professorinnen und Professoren hin, welche dazu dienen, sich der Öffentlichkeit persönlich vorstellen und die eigenen Forschungsschwerpunkte präsentieren zu können. Darüber hinaus unterstrich Dr. Frommelt den zentralen Stellenwert der universitären Forschung für das Land und hob das persönliche Engagement für die Universität und insbesondere die herausragenden Forschungsaktivitäten von Prof. Alexandra Butterstein hervor.

Dr. Martin Alge überbrachte die Glückwünsche der liechtensteinischen Regierung und betonte den Stellenwert des Stiftungswesens für die Reputation des sicheren Finanzplatzes Liechtenstein. In diesem Kontext sei insbesondere eine ausgewogene Foundation Governance essenziell, welche im Rahmen der Stiftungsreform gestärkt wurde. Das Amt für Justiz arbeite derzeit an einer Vorlage, bei der weitere punktuelle Verbesserungen bei der Governance vorgeschlagen werden.

In seiner Ansprache hob Univ.-Prof. Dr. Francesco A. Schurr, akademischer Lehrer von Prof. Alexandra Butterstein, ihre herausragenden akademischen und beruflichen Leistungen hervor. Neben zahlreichen Aufgaben in der Selbstverwaltung der Universität und ihrer Lehrtätigkeit in Aus- und Weiterbildung, zeichnete sie sich besonders durch ihre exzellente Forschungstätigkeit aus. Er würdigte ihre bedeutenden Beiträge im Bereich des Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrechts, die sie zu einer angesehenen Expertin auf diesem Gebiet im In- und Ausland gemacht haben. Univ.-Prof. Schurr zeigte sich erfreut und stolz, dass seine ehemalige Schülerin nun seine Nachfolge angetreten hat und wünschte ihr viel Erfolg für ihre zukünftigen Aufgaben.

In ihrer Antrittsvorlesung widmete sich Prof. Alexandra Butterstein dem Thema «Die Governance der liechtensteinischen Stiftung als Instrument für die Nachfolgegestaltung». Eingangs hob sie die Eignung der liechtensteinischen Foundation Governance als Nachfolgeinstrument für Familien und deren Unternehmen hervor, wobei sie die verschiedenen Interessenssphären berücksichtigte. «Die jüngsten Reformen des Stiftungsrechts im deutschsprachigen Raum haben den Wettbewerb zwischen den Rechtsordnungen verschärft. In diesem Kontext wird die Governance und deren Flexibilität zentral für ein zukunftsfähiges Stiftungsrecht sein», so Prof. Alexandra Butterstein. In ihren Ausführungen hob sie überdies hervor, dass die liechtensteinische Stiftung durch ihre flexible Gestaltung und die Möglichkeit zur individuellen Anpassung besonders geeignet sei, um den komplexen Anforderungen der Nachfolgegestaltung gerecht zu werden.

Darüber hinaus ging Prof. Alexandra Butterstein detailliert auf die verschiedenen Aspekte der Corporate, Family und Foundation Governance ein. In diesem Kontext erläuterte sie, wie es die rechtlichen Rahmenbedingungen in Liechtenstein ermöglichen, Stiftungen so zu strukturieren, dass sie sowohl den Bedürfnissen der Stifter als auch den Interessen der Begünstigten und des Unternehmens gerecht werden. Eine effektive Governance sei nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein Schlüssel für das Vertrauen der beteiligten Parteien, um eine erfolgreiche Nachfolgegestaltung sicherstellen zu können.

Des Weiteren diskutierte Prof. Alexandra Butterstein die Bedeutung der internationalen Vernetzung und die Rolle Liechtensteins im globalen Kontext des Stiftungsrechts sowie im Wettbewerb der Stiftungsrechtsordnungen. Sie unterstrich, dass Liechtenstein durch seine moderne und flexible Gesetzgebung auch weiterhin eine Vorreiterrolle einnehmen kann, wenn es darum geht, innovative Lösungen für die Nachfolgegestaltung zu entwickeln und zu implementieren.