Im Anschluss an die Begrüssung durch Dr. Bernhard Burtscher, Vertreter der Professur für Bank- und Finanzmarktrecht, eröffnete die Referentin RA Dr. Elisabeth Reiner, LL.M. (Edinburgh), Rechtsanwältin bei EY Law, Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH in Wien, den Fondsabend. Die ausgewiesene Expertin für das Thema Fonds und AML begann den Fondsabend mit einer Darstellung der Ziele und Hintergründe des europäischen Regulierungsregimes. Anschliessend erörterte die Referentin im Rahmen eines «Deep Dive» die vielschichtigen Aspekte, die aus AML-Sicht von Fondsmanagern/Fonds zu beachten sind und fokussierte dabei insbesondere auf die fondsspezifischen Aussagen der EBA Guidelines aus dem Jahr 2021. Im Rahmen der (Zwischen-)Schlussfolgerungen wurde festgehalten, dass Verwalter/Fonds insbesondere bei Anwendung der vereinfachten Sorgfaltspflichten auf eine genaue Dokumentation achten sollten.
Im zweiten Vortragsblock gab Eisabeth Reiner noch einen rechtsvergleichenden Seitenblick auf das Register der wirtschaftlichen Eigentümer in Österreich, dessen Umsetzung in der EU Vorbildcharakter zukommt. Besonders spannend waren in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen zur jüngsten Judikatur des EuGH. Abschliessend erfolgte noch ein Ausblick auf die jüngsten legislativen Entwicklungen in der EU in Form des am 20.7.2021 von der EU-Kommission veröffentlichten «EU-AML-Pakets».
In der anschliessenden Diskussion, die Dr. Patrick Raschner moderierte, Postdoc am Lehrstuhl, wurde insbesondere auf die Implikationen des jüngsten MONEYVAL-Reports eingegangen und diskutiert, welche Rolle die im Fokus stehende Ausnahmeregelung für Investmentfonds in der Praxis spielt.
Bei einem gemeinsamen Apéro in der Sonne liessen die Teilnehmenden den Abend mit reichlich Gelegenheit zum fachlichen Austausch, aber auch zum Networking, ausklingen. Aufgrund des sehr positiven Verlaufs des Abends ist mit einem weiteren (fünften) Fondsabend in naher Zukunft zu rechnen.