Rahmenthema für das fünfte «Gespräch» waren «Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren». Das Thema hat grosse Relevanz für die Praxis und ist höchst aktuell mit Blick auf das EuGH-Urteil zu EncroChat.
Hon.-Prof. Dr. Babek Oshidari (Hofrat des Obersten Gerichtshofs Österreich, Honorarprofessor an der Paris-Lodron-Universität Salzburg) und Dr. Christoph Coen (Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Deutschland) erläuterten das Thema jeweils aus österreichischer und deutscher Sicht.
Als Ehrengast besuchte Präsident des OGH i. R. Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz die Veranstaltung. Im Anschluss an die Veranstaltung überreichte er an Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou den Salzburger Kommentar zum Strafgesetzbuch.
Die Professur bedankt sich herzlich für das Geschenk und den angeregten Austausch sowie bei allen Teilnehmenden.
Weitere Informationen unter: www.uni.li/gespraeche-wirtschaftsstrafrecht