uni.liNeuigkeitenMasterarbeit mit Bendura Bank Award 2024 ausgezeichnet
Aktuell, Highlight, Slider

Masterarbeit mit Bendura Bank Award 2024 ausgezeichnet

Im Rahmen des diesjährigen Fakultätstags der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Innsbruck erhielt Jeffrey Lee Brüstle, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht, für seine im Jahr 2021 approbierte Masterthesis den hochdotierten Bendura Bank Award 2024. Dieser Preis wird jährlich durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät Innsbruck in Kooperation mit der Bendura Bank AG zur Anerkennung und Förderung hervorragender Masterarbeiten aus dem Wirtschaftsrecht vergeben.

Die zeremonielle Preisverleihung fand am 29. November 2024 in der grossen Aula der Universität Innsbruck statt. Dabei wurde Jeffrey Lee Brüstle, LL.B. LL.M. LL.M., die Ehre zuteil, dem Fachpublikum seine Masterthesis mit dem Titel «Auslegungsprobleme des UN-Kaufrechts» in einer kurzen Präsentation vorzustellen. Im Anschluss daran überreichten Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Innsbruck, und Dr. Markus Federspiel, CEO der Bendura Bank AG, feierlich die Auszeichnung.

«Der Bendura Bank Award motiviert Studierende des Masterstudiums Wirtschaftsrecht Abschlussarbeiten zu verfassen, die sowohl der Wissenschaft als auch der Rechtspraxis gewinnbringende Erkenntnisse liefern. Meine Thesis richtet sich insbesondere an Praktiker:innen, indem einerseits die Methoden der Normenauslegung des UN-Kaufrechts erörtert und andererseits die Problematik des sog. ‹Heimwärtsstrebens› nationaler Gerichte aufgearbeitet werden», erklärte Jeffrey Lee Brüstle.

Das UN-Kaufrecht gilt als bis dato bedeutendste privatrechtsvereinheitlichende Konvention, wurde inzwischen von 97 Staaten – darunter auch durch das Fürstentum Liechtenstein – ratifiziert und enthält als Einheitsrecht materielles Recht für grenzüberschreitende Kaufverträge. Für das Zustandekommen eines möglichst weltumspannenden Kaufrechtsübereinkommens mussten allerdings im Lichte einer harmonischen Kompromisslösung vereinzelt inhaltliche Schwächen des Abkommens hingenommen werden. So kommen im UN-Kaufrecht häufig unbestimmte Rechtsbegriffe wie «angemessen» oder «vernünftig» vor. Die autonome Auslegung dieser Begriffe bereitet den nationalen Gerichten der Konventionsstaaten, insbesondere dem österreichischen Obersten Gerichtshof, erhebliche Schwierigkeiten.