Die Dekanin der Liechtenstein Business Law School, Prof. Dr. iur. Alexandra Butterstein, LL.M., übernahm die Moderation des zweiten Teils des Workshops und begrüsste eingangs die zahlreich erschienen Interessierten. In ihren Eröffnungsworten betonte sie die Wichtigkeit der aktuell stattfindenden Nachhaltigkeitsdebatte und leitete mit einem Ausblick für den Finanzplatz Liechtenstein zu den Präsentationen über.
Das Publikum durfte sich über insgesamt vier Vorträge junger Nachwuchswissenschaftler freuen, von welchen Dr. iur. Günther Schaunig, BA den Anfang machte. Sein Beitrag erschloss die Berührungspunkte der Nachhaltigkeit zum Rechtsgebiet des Wirtschaftsstrafrechts und rückte in diesem Zusammenhang den Diskurs über die Verhaltenssteuerungsfunktion des Strafrechts in den Mittelpunkt. Daran knüpfte Kasem Zotkaj, MSc mit seinen Ausführungen zum Thema Sustainable Finance an. Sein Hauptaugenmerk lag hierbei auf der Analyse der Wirkungsweise von Steuern als Instrument zur nachhaltigen Beeinflussung des Verhaltens der Steuerpflichtigen.
Auf den hohen Energieverbrauch und CO2-Fussabdruck gewisser Kryptowährungen deutete Dr. iur. Patrick Raschner eindringlich hin. In seinem Vortrag beleuchtete er neben unterschiedlichen internationalen Lösungsansätzen insbesondere die Etablierung Liechtensteins als verlässlicher Hub für Staking und ökologisch nachhaltige Digitalisierung. Den Schlusspunkt der Vortragsreihe setzte Dr. iur. Marco Lettenbichler, LL.M., der mit einem anschaulichen Beispiel auf den bestehenden Zielkonflikt zwischen unternehmerischer Gewinnmaximierung einerseits und durch nachhaltige Unternehmensentscheidungen verursachte höhere Kosten anderseits hinwies. In weiterer Folge betrachtete er mögliche gesetzgeberische sowie privatautonome Lösungsmöglichkeiten kritisch.
Der Workshop klang mit einer Diskussionsrunde aus, an der das Publikum mit interessanten Fragen partizipierte. Sohin konnten weitere Details, wie beispielweise die Grenzen des Straf- bzw. Steuerrechts in seiner Verhaltenssteuerungsfunktion, die anstehende TVTG-Revision sowie das Konzept der GmbH im Verantwortungseigentum noch vertiefend erörtert werden.