Referenz
Papathanasiou, K. (2019). Erlaubnispflichtigkeit von Bankgeschäften, strafrechtliche Irrtumslehre und die Herausforderung der Kryptowährungen - Anlässlich von BGH 2 StR 416/16 - 18.7.2018. Juristische Rundschau, 369-373.
Publikationsart
Beitrag in wissenschaftlicher Fachzeitschrift
Abstract
Die Verfasserin beschäftigt sich in ihrem Aufsatz mit der Erlaubnispflichtigkeit von Bankgeschäften und bezieht sich damit auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 2018 (2 StR 416/16, NJW 2018, 3467). In ihrer Einleitung wirft die Verfasserin die Frage auf, ob die Unkenntnis der Erlaubnispflichtigkeit von Bankgeschäften nach § 16 oder § 17 StGB zu beurteilen sei. Zudem - so prognostiziert die Autorin - werde die Intensivierung des Gebrauchs von Kryptowährung eine Herausforderung für die Rechtsprechung darstellen. Die Verfasserin stellt den Sachverhalt des Urteils dar. Der Angeklagte sei irrtümlich davon ausgegangen, keine Erlaubnis nach § 32 KredWG zu brauchen. Die Verfasserin veranschaulicht die Anwendungsbereiche von § 16 und § 17 StGB und zeigt die nach der strafrechtlichen Irrtumslehre einschlägigen Kriterien für die Beurteilung auf. Der Zweite Strafsenat habe richtigerweise einen Verbotsirrtum nach § 17 StGB angenommen. Im Mittelpunkt der Irrtumslehre stehe der Adressat der Norm. Somit sei für den Angeklagten verständlich gewesen, dass der gewinnerzielende Umgang mit Darlehen eine Erlaubnis voraussetze. Weiterhin beschäftigt sich die Verfasserin mit den Herausforderungen der Kryptowährung. Hier müsse dringend eine klare Rechtslage geschaffen werden. Das KredWG bedürfe einer Anpassung, um den präzisen Umgang mit den Irrtümern möglich zu machen.
Mitarbeiter
Einrichtungen
- Institut für Wirtschaftsrecht
- Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung