Zweck und Reichweite der Willkür- und Vertretbarkeitskontrolle des Staatsgerichtshofes

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Referenz

Raschauer, N. (2021). Zweck und Reichweite der Willkür- und Vertretbarkeitskontrolle des Staatsgerichtshofes. Spektrum des Wirtschaftsrechts.

Publikationsart

Beitrag in wissenschaftlicher Fachzeitschrift

Abstract

100 Jahre liechtensteinische Verfassung - ihr verdankt das Fürstentum Liechtenstein die frühe Einführung einer Verfassungs- bzw Grundrechtsgerichtsbarkeit. Die Aufgaben des StGH als »Hüter der Verfassung« sind einerseits mangels präziser Regelungsvorgaben im liechtensteinischen Recht nicht immer hinreichend klar; was meint etwa die Verfassung, wenn sie dem StGH die Aufgabe des Schutzes der »verfassungsmässig gewährleisteten Rechte« überträgt? Andererseits führt auch die nicht immer hinreichend konzise Rechtsprechung des StGH im Grundrechtsbereich zu schwierigen Abgrenzungsfragen im Vergleich zur liechtensteinischen Fachgerichtsbarkeit. Wann endet die Kompetenz des Fachgerichts, etwa im Bereich des Strafrechts, wann beginn die Kompetenz des StGH als Verfassungsgericht ? Diesen und anderen Fragen geht der anschliessende Beitrag nach.

Mitarbeiter

Einrichtungen

  • Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht
  • Institut für Wirtschaftsrecht

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