Referenz
Butterstein, A. (2020). Stimmrechtsbindung im liechtensteinischen Recht: Der Voting Trust als funktionale Alternative zum Aktionärsbindungsvertrag. Spektrum des Wirtschaftsrechts, 487-497.
Publikationsart
Beitrag in wissenschaftlicher Fachzeitschrift
Abstract
In der Praxis bedarf die konzeptionell kapitalistisch ausgestaltete Aktiengesellschaft sehr oft einer Personalisierung. Neben statutarischen Regelungen, wie zum Beispiel die Vinkulierung von Namensaktien, hat sich in der Praxis die Ausgestaltung von Aktionärsbindungsverträgen entwickelt. Häufig werden diese im Rahmen der Stimmrechtsbindung zur Sicherung von Mehrheiten abgeschlossen. Diese rein vertragliche Bindung inter partes birgt Risiken hinsichtlich ihrer Durchsetzung und somit der bezweckten Stimmrechtsbindung. Eine interessante Alternative zum Aktionärsbindungsvertrag könnte das funktionale Gegenstück im Common Law sein. Im angelsächsischen Rechtskreis hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten der sog Voting Trust entwickelt. Dieser gewährleistet die im Trust Deed niedergeschriebenen Bedingungen, da der Trustee die Stimmrechte gebündelt ausübt. Für die Rechtspraxis im Fürstentum Liechtenstein ist diese Alternative von besonderer Bedeutung, da der vorausschauende Gesetzgeber auch den Voting Trust in Art 153 PGR vorgesehen hat. Hierbei wird im Rahmen der Übertragung auf den Trustee die Trennung von Mitgliedschafts- und Vermögensrechten der Gesellschaftsanteile nutzbar gemacht.
Forschung
- Liechtensteinische Gesellschaften im Internationalen Privatrecht
- internes Projekt, seit Januar 2015
Das Forschungsprojekt widmet sich der Frage der zivilrechtlichen Würdigung liechtensteinischer Gesellschaften, insbesondere den Rechtsformen der Stiftung und des Trusts, im Ausland. Für ... mehr
Mitarbeiter
Einrichtungen
- Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht
- Institut für Wirtschaftsrecht