"Dashcams" - Europäische Judikatur und Rechtsvergleich

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Referenz

Dworschak, M. (2020, 05. März). "Dashcams" - Europäische Judikatur und Rechtsvergleich. Datenschutzrecht und Dashcams, Universität Liechtenstein.

Publikationsart

Wissenschaftlicher Vortrag

Abstract

Im Rahmen des Themenabends "Datenschutzrecht und Dashcams" wurden nachstehende Inhalte behandelt: Zahlreiche Fahrzeuglenker setzen mittlerweile auf die Verwendung sogenannter Dashcams. Es handelt sich dabei um Autokameras, die meist über Anzeige am Armaturenbrett («Dashboard») die Überwachung der unmittelbaren Umgebung ermöglichen. Aber auch manuell an der Frontscheibe angebrachte Autokameras dienen zur Überwachung des Verkehrsgeschehens. Die Videoaufzeichnungen sollen nach Unfällen als Beweismittel herangezogen werden. Die Verwendung solcher Autokameras bzw. das von ihnen aufgezeichnete Videomaterial ist datenschutzrechtlich durchaus problematisch. In Österreich führte die Verwendung von Autokameras bereits zu Bussgeldern der Datenschutzbehörde. In Deutschland wurde die Verwertung des Videomaterials im Zivilprozess zwar für zulässig erachtet, dennoch bleiben die datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Das Schyzwer Kantonsgericht sprach sich wiederum gegen ihre Zulässigkeit aus. Einige Folgefragen – zumal in Bezug auf die liechtensteinische Rechtslage – bleiben offen: Ist die Verwendung von Autokameras in Liechtenstein datenschutzrechtlich zulässig? Falls ja, zu welchen Zwecken und wie lange darf das Videomaterial gespeichert werden? Lassen sich die im internationalen Rechtsvergleich getroffenen Befunde auf Liechtenstein übertragen? http://webdocs.uni.li/public/13744167.PDF

Mitarbeiter

Einrichtungen

  • Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht
  • Institut für Wirtschaftsrecht