Cyberresilienz - eine Analyse von Art 8 Abs 1 und 2 DORA-DG

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Projektart und Laufzeit

FFF-Förderprojekt, Juli 2024 bis Dezember 2024

Koordinator

Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung

Forschungsschwerpunkt

Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Am Dienstag, den 30. Januar 2024, hat die Liechtensteinische Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digitale operationale Resilienz-Durchführungsgesetz; DORA-DG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet. Der Erlass der DORA schafft eine einheitliche europäische Regulierung, die den Finanzsektor in Bezug auf die digitale operationale Resilienz stärkt. Die DORA enthält für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einheitliche Anforderungen an das Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) Risikomanagement, die Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle, das Testen der digitalen operationalen Resilienz, das Management des IKT-Drittparteienrisikos und den Informationsaustausch. DORA wird ab dem 17. Januar 2025 für Finanzintermediäre in der EU anwendbar sein. In Liechtenstein gilt die DORA nach der Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar; einige Vorschriften erfordern jedoch eine nationale Umsetzung, wofür das DORA-DG geschaffen wurde, das in Liechtenstein zeitgleich mit der Übernahme der DORA in das EWR-Abkommen in Kraft treten soll. In Art. 8 DORA-DG sind die Strafbestimmungen verankert, wobei insbesondere Abs. 1 eine gerichtliche Strafbestimmung (Vergehen) vorsieht und Abs. 2 mehrere Verwaltungs-übertretungen regelt, die im Wesentlichen auf Bestimmungen in der DORA verweisen. Das Projekt analy-siert diese beiden Absätze und zielt darauf ab, rechtzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten auf die neuen Strafbarkeitsrisiken hinzuweisen. Vorab soll der Bereich der Cyberkriminalität erläutert werden, zu deren Abwehr Cyberresilienz eine Strategie ist.